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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0114; IMRRS 2015, 0069
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich!
LG Berlin, Beschluss vom 18.11.2014 - 67 S 360/14
1. Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.*)
2. Ob eine Abmahnung iSd § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kündigungsvoraussetzung nur wirksam ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, kann dahinstehen, sofern die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB vorliegen.*)