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IBRRS 2006, 0453; IMRRS 2006, 0275
Mit Beitrag
Immobilien
Arglisthaftung des Verkäufers
OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05
1. Arglist i.S.v. § 444 BGB erfordert keine Betrugsabsicht des Verkäufers. Ausreichend ist ein von bedingtem Vorsatz getragenes Fürmöglichhalten und Inkaufnehmen.
2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer Arglisthaftung des Hausverkäufers für Kellerfeuchtigkeit.