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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 3912; IMRRS 2007, 1773
Wohnungseigentum
Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2007 - 20 W 290/05
1. Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grundsätzlich in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.*)
2. Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten.*)