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IBRRS 2014, 1202
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Bauvertrag
Auftragnehmer zahlt direkt an Nachunternehmer: Sicherungsvertrag eigener Art!
OLG Bamberg, Beschluss vom 10.04.2012 - 5 U 205/11
Eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Nachunternehmer, wonach der Auftraggeber auf die Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers nur noch 30% leistet und die übrigen 70% unmittelbar an den Nachunternehmer zahlt, stellt einen Sicherungsvertrag eigener Art und weder einen Schuldbeitritt noch eine Schuldübernahme dar.
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