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IBRRS 2021, 0903
Mit Beitrag
Bauvertrag
Muss der Rohbauer das Baugrundgutachten prüfen?
OLG Jena, Beschluss vom 11.05.2020 - 8 U 822/19
1. Ein Rohbauunternehmer hat das vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Baugrundgutachten eines Sonderfachmanns nur auf ins Auge springende Fehler oder Lücken bzw. Widersprüche zu prüfen.
2. Enthält das Baugrundgutachten keine offenkundigen Fehler, Lücken oder Widersprüche, trifft den Rohbauunternehmer dementsprechend auch keine Hinweispflicht.
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