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IBRRS 2019, 0644
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Bauvertrag
Anordnungsrecht endet mit Abnahmepflicht!
OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 54/18
1. Das Anweisungsrecht des Auftraggebers gem. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B besteht nicht unbegrenzt, sondern nur im werkvertraglichen Erfüllungsstadium, das regelmäßig mit der Abnahme endet.*)
2. Ohne Abnahme findet die Herstellungsverpflichtung des Werkunternehmers - jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - ihr Ende, wenn der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet ist.*)
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