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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3062
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Bauvertrag
Wohnungsverkauf wegen Baumängeln gescheitert: Parkettleger haftet für sämtliche Schäden!
OLG München, Urteil vom 20.08.2013 - 9 U 794/12 Bau
1. Wird die Leistung (hier: Parkettverlegearbeiten) nicht termingerecht und mangelfrei hergestellt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden in voller Höhe zu ersetzen.
2. Weist der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Schäden für den Fall verspätet erzielter Bezugsfertigkeit hin, muss dem Auftragnehmer klar sein, dass erhebliche Folgeschäden drohen können. Verhindern Mängel die Bezugsfertigkeit einer Wohnung, ist regelmäßig mit erheblichen Schäden, die ein Vielfaches des Werklohns betragen können, zu rechnen.
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