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IBRRS 2018, 0898
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Nachfolgender Architekt muss Vorplanung nicht ohne Anlass prüfen!
OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2018 - 12 U 23/17
1. Nach einem Wechsel des Architekten in der Leistungsphase 3 gehört es nicht zu den Aufgaben des Nachplaners, die getroffene Systementscheidung - hier: Einbau einer Befeuchtungsanlage - in Frage zu stellen und die Planung erneut vorzunehmen.*)
2. Der nachfolgend beauftragte Architekt muss die Vorplanung nicht ohne Anhaltspunkte auf ihre Richtigkeit überprüfen.*)
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