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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0746
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Fiktion der Baugenehmigung tritt nur bei vollständigen Unterlagen ein!
OVG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2017 - 2 Bs 232/17
Die Fiktion einer Baugenehmigung nach § 61 Abs. 3 Satz 4 HBauO tritt nur ein, wenn die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen der Baugenehmigungsbehörde zum Ablauf der gesetzlichen Bearbeitungsfrist numerisch und inhaltlich vollständig vorliegen.*)
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