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IBRRS 2018, 3610; VPRRS 2018, 0345
Mit Beitrag
Vergabe
Wann sind Wahlpositionen zulässig?
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2018 - VK 2-88/18
1. Wahlpositionen bergen die Gefahr bzw. eröffnen jedenfalls eine Möglichkeit willkürlicher Entscheidungen. Dessen ungeachtet sind sie nicht generell als unzulässig anzusehen.
2. Der Auftraggeber darf Wahlpositionen ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufnehmen, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat.
3. Voraussetzung für die Aufnahme alternativer Wahlpositionen ist zudem, dass der Auftraggeber von vornherein in den Vergabeunterlagen deutlich macht, von welchen Kriterien er die Entscheidung für die eine oder aber die andere Variante abhängig macht.
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