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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2100
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Vorhaben entspricht dem zukünftigen Bebauungsplan: Keine Zurückstellung!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2014 - 10 B 139/14
Eine Zurückstellung nach § 15 BauGB kommt nicht in Betracht, wenn die spätere Nutzung des Vorhabengrundstücks nach dem Plankonzept geklärt ist und das beabsichtigte Vorhaben den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans nicht widerspricht.*)
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