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IBRRS 2007, 4406
Mit Beitrag
Bauvertrag
Voraussetzungen der Abwälzung des Baugrundrisikos auf Unternehmer
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.09.2007 - 12 U 214/06
Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Besteller. Verwirklicht es sich, stehen dem Unternehmer Mehrvergütungsansprüche nach § 2 Nr. 5 VOB/B gleichwohl nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn sie von ihm als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder eine lückenhaften Ausschreibung bereits erkennbar gewesen sind (hier verneint).
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