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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 2234; IMRRS 2022, 0931; IVRRS 2022, 0333
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Prozessuales
Antrag auf Ruhen des Verfahrens ≠ Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist!
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.07.2022 - 6 U 119/22
1. Ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens ist nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist aufzufassen.
2. Die Absicht der Parteien, Vergleichsverhandlungen ohne den Druck der auf beiden Seiten laufenden Rechtsmittelbegründungsfristen führen zu können, rechtfertigt es nicht, einen nach dem Wortlaut eindeutig nicht gestellten Antrag (auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist) in den nach dem Wortlaut allein gestellten Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens "hineinzulesen".
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