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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3342; VPRRS 2021, 0266
Mit Beitrag
Vergabe
Bisheriger Auftragnehmer ist nicht "vorbefasst"!
VK Bund, Beschluss vom 18.09.2020 - VK 2-51/20
1. Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 VgV, wonach der Auftraggeber sicherzustellen hat, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird, erfasst nicht den bisherigen Auftragnehmer.
2. Wettbewerbsvorsprünge eines Bieters, der sich aufgrund eines Vorauftrags bereits auf die Besonderheiten des Auftraggebers eingestellt hat, bedürfen keines Ausgleichs durch den Auftraggeber. Es entspricht der normalen Rollen- und Risikoverteilung im Wettbewerb, sich zum Markteintritt zu qualifizieren.