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IBRRS 2021, 2735
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Rückbau von Kaminzügen: Architekt muss provisorische Ableitung überprüfen!
OLG Köln, Beschluss vom 01.07.2021 - 7 U 117/20
Sieht die Architektenplanung im Rahmen einer Gebäudesanierung die Errichtung einer provisorischen Ableitung von Abgasen aufgrund des vorgesehenen Rückbaus von Kaminzügen vor, ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der provisorischen Ableitung durch den Bauunternehmer im Rahmen der Bauausführung zu überprüfen. Es stellt keine unzumutbare zeitliche oder inhaltliche Belastung dar, die Ausführung der provisorischen Ableitung von 12 Kaminzügen vor Ort zu überprüfen.*)
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