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IBRRS 2020, 2905; IMRRS 2020, 1181; IVRRS 2020, 0521
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Teilweise Räumung durch Insolvenzverwalter begründet keine Masseverbindlichkeit
BGH, Urteil vom 17.09.2020 - IX ZR 62/19
1. Stellt die Räumungspflicht des Mieters nur eine Insolvenzforderung dar, begründet eine teilweise Räumung durch den Insolvenzverwalter keine Masseverbindlichkeit.*)
2. Entfernt der Insolvenzverwalter eine Einrichtung, die der Schuldner mit der Mietsache verbunden hat und die im Eigentum des Schuldners steht, stellt die Pflicht zur Instandsetzung der Sache in den vorigen Stand keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter dabei den Rahmen einer teilweisen Erfüllung der Räumungspflicht nicht überschreitet.*)
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