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IBRRS 2015, 2678
Mit Beitrag
Bauvertrag
Zur "schlüsselfertige Herstellung" gehört auch die Beräumung des Grundstücks!
OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2013 - 9 U 1190/12
1. Die in einem Generalunternehmervertrag übernommene "schlüsselfertige Herstellung" einer Photovoltaikanlage beinhaltet auch die Beräumung des Grundstücks.
2. Zahlungsrückstände des Auftraggebers im Zusammenhang mit anderen Bauverträgen begründet kein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers.
3. Kommt der Auftragnehmer mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage in Verzug, kann der Auftraggeber (auch) wegen der entgangenen Einspeisevergütung Schadensersatz verlangen.
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