Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Derzeit 130.436 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 514 Urteile neu eingestellt, davon 198 aktuelle.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 1971
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit nach § 648a BGB setzt keine schriftliche Nachtragsbeauftragung voraus!

LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2015 - 328 O 291/14

1. Die Regelung "Zusätzliche Leistungen werden nur vergütet, wenn insoweit dem Auftragnehmer vor Ausführung ein schriftlicher Zusatzauftrag erteilt worden ist" steht dem Anspruch auf Sicherung von Nachtragsforderungen nicht entgegen, wenn der Auftraggeber auf Basis des Vertrags zugleich berechtigt ist, Änderungen anzuordnen, die eine Anpassung der Vergütung nach sich ziehen.

2. Bei der Ermittlung der Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs ist ein vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt nicht abzuziehen.

3. Im Verfahren über die Leistung von Sicherheiten nach § 648a BGB haben rechtsvernichtende Einwendungen, wie zum Beispiel eine Skontoabrede, in entsprechender Anwendung von § 648a Abs. 1 Satz 4 BGB unberücksichtigt zu bleiben, wenn diese zwischen den Parteien streitig sind.