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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 1082
Mit Beitrag
Kauf und Werklieferung
Wann ist eine Pflichtverletzung unerheblich?
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015 - 13 U 73/14
1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, in deren Rahmen ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung die Erheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel indiziert.
2. Unabhängig vom Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung scheidet die Annahme von Unerheblichkeit regelmäßig dann aus, wenn sich dem konkreten Vertrag entnehmen lässt, dass der betreffende Qualitätsaspekt wesentlich sein sollte.
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