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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0434
Mit Beitrag
Bauvertrag
Nachfristsetzung auch bei unterlassenen Hinweispflichten!
LG Chemnitz, Urteil vom 15.03.2013 - 6 S 117/12
1. Die Auftraggeberseite hat dem Werkunternehmer auch dann Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, wenn dieser aus Anlass der Ausführung seiner Arbeiten es unterlassen hat, auf Vorschäden hinzuweisen, die durch dessen eigene Pflichtverletzung, hier die Nichtanbringung eines Witterungsschutzes, entstanden sind.
2. Bei Verletzung oder Nichterfüllung leistungsbezogener Pflichten und hierdurch herbeigeführter Mangelhaftigkeit des Werks gelten die §§ 634 ff BGB vorrangig vor § 280 Abs. 1 BGB.
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