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Online seit 21. Mai

IBRRS 2026, 1177
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung anhand Quervergleichs muss plausibel sein!

VK Bund, Beschluss vom 05.05.2026 - VK 1-41/26

1. Auch wenn dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Bewertungen im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

2. Ein Quervergleich der Angebote ist statthaft, um zu gewährleisten, dass die jeweilige Bewertung im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurde. Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde; die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten.

3. Bei Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Abgabe neuer Angebote und Konzepte besteht keine Bindung des Auftraggebers an die vorherige, "alte" fachliche Bewertung der Konzepte. Der Bieter hat insoweit keinen Anspruch auf (nochmalige) Bewertung mit derselben (hier: vollen) Punktzahl.

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IBRRS 2026, 1178
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Inhalt und Umfang der Baugenehmigung muss sich aus der Urkunde selbst ergeben!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2026 - 5 S 1080/25

1. Bei einer Baugenehmigung muss aus der Urkunde und den in Bezug genommenen Unterlagen selbst der Umfang der Genehmigung mit eventuellen Einschränkungen zu ersehen sein.*)

2. Die heute geltenden Maßstäbe beanspruchten auch bereits unter der Württembergischen Bauordnung von 1910 Geltung.*)

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IBRRS 2026, 1132
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragsverletzung durch unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung!

LG Berlin II, Urteil vom 28.02.2025 - 65 O 30/23

1. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist grundsätzlich nicht mehr zumutbar und eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter nach Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung erneut (wenn auch nur um einen Tag) unpünktlich zahlt.

2. Jedenfalls liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn der Mieter verstorben ist und die Person, die mit ihm einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führte, dies jahrelang unredlich verschweigt.

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IBRRS 2026, 1130
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist ein Garten?

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 18.07.2025 - 531 C 69/25

1. Wird im Mietvertrag lediglich ein "Garten" genannt, ist zur Bestimmung des Mietgegenstands auf die objektive Zuordnung der Gartenflächen anhand der örtlichen Gegebenheiten und Abgrenzungen abzustellen.

2. Ein Besitzrecht an einer Gartenfläche besteht nicht, wenn diese nicht ausdrücklich mitvermietet wurde und die optische Zuordnung eindeutig einer anderen Einheit zugeordnet ist.

3. Angaben von Vormietern oder nachträgliche Erklärungen sind zur Bestimmung des Mietgegenstands zwischen den aktuellen Vertragsparteien unbeachtlich.

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IBRRS 2026, 1179
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverfahren aufgehoben: Kann Gläubiger (wieder) Erfüllung verlangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2026 - 3 U 117/25

Vertragliche Primäransprüche von Gläubigern, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt haben, sind nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich wieder durchsetzbar. Allerdings sind davon abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan statthaft und können zu einem Durchsetzungshindernis führen.*)

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IBRRS 2026, 1167
ProzessualesProzessuales
Kein § 91a ZPO-Kostenbeschluss bei beschränkter Erledigungserklärung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2026 - 5 W 9/26

1. Ein auf § 91a ZPO gestützter Kostenbeschluss darf nur ergehen, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache - d.h.: vollumfänglich - für erledigt erklärt wurde.*)

2. Eine vollständige Erledigung der Hauptsache liegt nicht vor, wenn der Kläger eines Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO seinen Antrag auf das - durch Endurteil zu bescheidende - alleinige Rechtsschutzziel beschränkt hat, die Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens zu korrigieren.*)

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Online seit 20. Mai

IBRRS 2026, 1091
BauträgerBauträger
Nutzungsausfallentschädigung bei verspäteter Übergabe?

LG Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2025 - 14 O 169/22

Die verzögerte Übergabe einer zum Eigengebrauch vom Bauträger erworbenen Eigentumswohnung kann einen Vermögensschaden begründen.*)

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IBRRS 2026, 1169
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Referenz für "Systemtrennwände" muss auch deren Montage umfassen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.02.2026 - RMF-SG21-3194-10-54

Legt ein Bieter im Rahmen der Vergabe einer Bauleistung "Systemtrennwände" Referenzen vor, aus denen sich ergibt, dass er die Montagearbeiten lediglich beaufsichtigt, aber nicht mit eigenem Personal ausgeführt hat, fehlt es an der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung.

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IBRRS 2026, 1170
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unaufklärbarkeit des Bestandsschutzes geht zu Lasten des Bauherren!

VG Schwerin, Urteil vom 30.03.2026 - 2 A 212/20

1. Bereits die Nutzungsänderung eines Gebäudes im Außenbereich hin zur Wohnnutzung leitet den unerwünschten Vorgang der Zersiedelung ein und kann die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lassen.*)

2. Die zulässigerweise Errichtung eines zerstörten Gebäudes im Sinne von § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB hat der Bauantragsteller darzulegen. Seinem Vortrag müssen sich ausreichend konkrete Angaben zur Errichtung, etwaigen baulichen Veränderungen und Nutzungshistorie der baulichen Anlage entnehmen lassen. Ist das Eingreifen von Bestandschutz unaufklärbar, geht dies zulasten des Antragstellers.*)

3. Bestandsschutz im Sinne einer materiellen Legalität für einen erhebliche Zeitraum kann für eine ungenehmigt aufgenommene Wohnutzung zu DDR-Zeiten nicht entstehen.*)

4. § 11 Abs. 3 der Verordnung über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung – Verordnung der Bevölkerungsbauwerke – vom 8. November 1984 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1984. Teil 1 Nr. 36 S. 433 ff.) bewirkt keine Legalisierung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung.*)

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IBRRS 2026, 1166
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Heilung" eines formunwirksam eingereichten Schriftsatzes?

BFH, Beschluss vom 29.04.2026 - VIII B 71/25

Die Glaubhaftmachung der inhaltlichen Übereinstimmung des zunächst formunwirksam eingereichten und später formwirksam nachgereichten elektronischen Dokuments ist unverzichtbare Tatbestandsvoraussetzung für eine Heilung nach § 52a Abs. 6 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung. Diese fehlt jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die zunächst im falschen Format eingereichte Begründungsschrift im zulässigen PDF-Format ohne jegliche ergänzende Erklärung nachreicht.*)

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IBRRS 2026, 1144
ProzessualesProzessuales
NZB zurückgewiesen: Anhörungsrüge nur bei "neuem" Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 17.04.2026 - I ZR 124/25

1. Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll.

2. Wendet sich die Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde, bedarf es dazu Ausführungen in Bezug auf die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision.

3. Die Anhörungsrüge ist insoweit nur zulässig, wenn die Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör neu und eigenständig verletzt. Hierfür reicht eine schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung nicht aus, sondern es ist vielmehr erforderlich, dass die Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss.

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IBRRS 2026, 1165
ProzessualesProzessuales
Weitere Beschwerde gegen (abgeänderte) Streitwertfestsetzung zulässig?

KG, Beschluss vom 12.05.2026 - 10 W 34/26

1. Eine Beschwerde gegen eine bereits durch das Landgericht als Berufungsgericht geprüfte und dann abgeänderte Streitwertfestsetzung ist analog § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG nur zulässig, wenn das Landgericht die weitere Beschwerde zugelassen hat.*)

2. Der Gebührenstreitwert bei einer Teilanfechtung ist nach § 49 Satz 2 GKG nicht nach dem Nennbetrag, mit dem die angefochtene Kostenposition in der Einzelabrechnung angesetzt ist, sondern nach der angegriffenen Kostenposition zu berechnen.*)

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