Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 137.220 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 247 Urteile neu eingestellt, davon 148 aktuelle.

Über 43.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 51 bis 71 von insgesamt 71

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt





Online seit 15. April

IBRRS 2026, 0919
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts: Streitwert ist zu erhöhen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2026 - 2-13 T 13/26

Im Hinblick auf die Erhöhung der Berufungssumme zum 01.01.2026 sind Streitwerte, die wirtschaftlich nicht exakt bezifferbare Interessen abbilden, anzupassen, um durch die Wertfestsetzung den Zugang zur Berufungsinstanz nicht zu versperren. Der Streitwert einer Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts wird nun im Regelfall mit 1.250 Euro bemessen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 14. April

IBRRS 2026, 0695
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch ein Vermesser vermisst sich mal ...

OLG München, Urteil vom 22.01.2025 - 20 U 437/24 Bau

1. Der mit der Einmessung eines Gebäudes beauftragte Vermessungsingenieur leistet mangelhaft, wenn die von ihm aufgestellte Einmessungsbescheinigung eine falsche Höhenangabe (fehlerhafte Null-Kote für die Oberkante des Fertigfußbodens) aufweist.

2. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist wegen Unmöglichkeit entbehrlich, wenn sich der Mangel bereits im Bauwerk verkörpert hat.

3. Die Verjährungsfrist für werkvertragliche Vermessungsleistungen beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme zu laufen.

4. Die Umstellung eines Freistellungsantrags auf einen Feststellungsantrag stellt keine teilweise Klagerücknahme dar und bedarf deshalb keiner Zustimmung des Beklagten.

5. Das Feststellungsinteresse fehlt nicht wegen des Vorrangs einer auf Freistellung gerichteten Leistungsklage, solange die Höhe der Verbindlichkeit, von der Befreiung verlangt wird, nicht feststeht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0897
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Haftet der Mieter für seine Gäste?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.09.2025 - 33 C 2122/22

1. Dem Mieter kann das rechtswidrige Verhalten von Dritten nur dann zugerechnet werden, wenn zwischen diesen ein besonderes Näheverhältnis besteht.

2. Fehlt es an einem solchen Näheverhältnis und unterstützt der Mieter auch sonst in keiner Weise aktiv die rechtswidrige Handlung eines Dritten, ist eine Zurechnung dieser Handlung und somit auch verhaltensbedingte Kündigung des Mietverhältnisses nicht möglich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0893
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten!

BGH, Urteil vom 27.03.2026 - V ZR 7/25

1. Die Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum muss auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgen. Auch wenn sich Vergleichsangebote insoweit als Tatsachengrundlage eignen, gibt es keine allgemeine Pflicht zu deren Einholung, sobald eine bestimmte Bagatellgrenze überschritten ist.*)

2. Ob eine Beschlussfassung über eine Erhaltungsmaßnahme hinsichtlich der Tatsachengrundlage ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hängt davon ab, ob die vorhandenen Informationen angesichts der Art der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und der sonstigen Umstände des Einzelfalls vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers für eine Entscheidung ausreichen.*)

3. Selbst bei größeren Erhaltungsmaßnahmen kann etwa die Beratung durch Sonderfachleute wie Architekten oder Bausachverständige als Tatsachengrundlage genügen; auch der Umstand, dass der einzige Anbieter schon in der Vergangenheit zur Zufriedenheit der Wohnungseigentümer tätig war ("bekannt und bewährt"), kann es ggf. rechtfertigen, von der Einholung weiterer Angebote bzw. zusätzlicher Informationen abzusehen.*)

4. Auch wenn ein Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme nicht schon wegen fehlender Vergleichsangebote zu beanstanden ist, kann er deshalb ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, weil das vorliegende Angebot objektiv ungeeignet und/oder überteuert ist. Dabei handelt es sich jedoch um einen eigenständigen Beschlussmangel, den der Anfechtungskläger fristgerecht darlegen und ggf. unter Beweis stellen muss.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0894
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zahlungsverzug trotz fehlerhafter Rechnung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2026 - 9 U 95/25

1. Der Schuldner kommt gem. § 286 Abs. 4 BGB nicht in Verzug, wenn er eine fehlerhafte Rechnung erhalten hat und er nicht in der Lage ist, die wirklich geschuldete Forderung selbst auszurechnen.*)

2. Obsiegt ein Kläger zwar mit der Hauptforderung, unterliegt aber mit Nebenforderungen in nicht unerheblichem Umfang, kann dies bei der Kostenverteilung gem. § 92 Abs. 1 ZPO berücksichtigt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. April

IBRRS 2026, 0859
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ansprechpartner ≠ Vertreter!

KG, Urteil vom 08.09.2025 - 7 U 46/23

1. Leistungen aus einem Rahmenvertrag kann nur ein hierzu bevollmächtigter Vertreter abrufen. Die Benennung von Ansprechpartnern stellt keine Bevollmächtigung zum Abschluss weiterer Werkverträge dar.

2. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag scheidet aus, wenn nicht feststeht, für welchen von mehreren in Betracht kommenden Geschäftsherrn der vollmachtlose Vertreter gehandelt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0744
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vereinbarung über den Umlagemaßstab von Betriebskosten ist bindend!

AG Neubrandenburg, Urteil vom 25.11.2025 - 103 C 485/24

Der Vermieter ist an eine Vereinbarung mit dem Mieter über den Umlagemaßstab von Betriebskosten gebunden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. April

IBRRS 2026, 0777
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Die vorkalkulatorische Preisfortschreibung lebt!

OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2025 - 2 U 113/18

Ist nach § 2 Abs. 5 VOB/B 2012 ein neuer Einheitspreis in Gestalt einer Zulagenposition durch kalkulatorische Preisfortschreibung zu bilden (hier: eine Zulage für erschwertes Bergen von Kampfmitteln wegen unerwartet hoher Bodenverfestigungen), weil sich die Vertragsparteien nicht auf einen Einheitspreis einigen konnten, so kommt für die Personalkosten dieser Zulagenposition ein Rückgriff auf die kalkulatorische Behandlung der Personalkosten einer weiteren, gleichartigen Zulagenposition (hier: für erschwertes Bergen von bodeneingreifenden Kampfmitteln) in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0679
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berechtigt widersprüchlicher Sachvortrag zur Akteneinsicht?

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2026 - 101 Va 11/26

1. Ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht in ein Parallelverfahren kann sich aus abweichendem bzw. widersprüchlichem Sachvortrag der Gegenpartei in verschiedenen Gerichtsverfahren ergeben.

2. Der Antragsteller muss hierfür glaubhaft machen, dass die Gegenpartei zu einem tatsächlichen gemeinsamen Rahmengeschehen im Vergleich zwischen dem Verfahren, an dem er beteiligt ist, und einem weiteren Verfahren, an dem er nicht beteiligt ist und in dessen Akten er Einsicht begehrt, zu relevanten Fragen divergierenden Sachvortrag hält.

3. Dafür muss der Antragsteller hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür aufzeigen, dass solche (möglichen) Widersprüche zwischen "seinem" und dem konkreten Verfahren, in dessen Akten er Einsicht begehrt, bestehen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 9. April

IBRRS 2026, 0203
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
„Hauptauftrag" kommt nicht zu Stande: Vergütung (hier) im Stundenlohn!

OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2025 - 12 U 133/24

1. Sieht die schriftliche Beauftragung eines Ingenieurs die "vorläufige Abrechnung auf Stundenbasis bis zum Hauptvertrag vor" und kommt der intendierte Hauptvertrag mit einer abweichenden Honorarvereinbarung nach HOAI nicht zu Stande, dann sind die vom Ingenieur auftragsgemäß erbrachten Leistungen im vereinbarten Stundenlohn abzurechnen.

2. Die Annahme eines (hier: Honorar-)Angebots unter Änderungen stellt ein neues Angebot dar, welches seinerseits angenommen werden muss, um einen wirksamen Vertragsschluss herbeizuführen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0740
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Endrenovierungsklauseln sind unwirksam!

AG Bochum, Urteil vom 05.01.2026 - 70 C 79/24

1. Bei einer Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume entsprechend ihrem Zustand bei Übernahme durch den Mieter zurückzugeben, handelt es sich um eine jedenfalls formularvertraglich unwirksame Endrenovierungsverpflichtung. Aus ihr folgt ausdrücklich, dass der Mieter alle Verschlechterungen und damit auch solche im Zuge vertragsgemäßer Nutzung beseitigen müsste.

2. Die Zulässigkeit auch einer zwischen den Parteien individuell ausgehandelten Endrenovierungspflicht ist jedenfalls in der Wohnraummiete fraglich, da sie eine von § 536 Abs. 4 BGB nicht erlaubte Abweichung zu Lasten des Mieters darstellt.

3. Lässt sich nicht feststellen, wer für die Feuchtigkeitsschäden verantwortlich ist, muss der Mieter dem Vermieter die Kosten für ein "Feuchtigkeitsgutachten" nicht ersetzen.

4. Lässt sich der Vermieter nach Auszug des Mieters ohne Not monatelang Zeit mit der Renovierung, kann er diese Zeit nicht als Mietausfall geltend machen.

5. Wohnt der Vermieter im selben Haus, kann er für die Wohnungsabnahme keine Kosten einer hiermit beauftragten Drittfirma verlangen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. April

IBRRS 2026, 0868
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!

BGH, Urteil vom 26.03.2026 - VII ZR 68/24

1. Die Verjährung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. i.V.m. § 242 BGB beginnt erst mit Abnahme der Werkleistung zu laufen (Bestätigung von BGH, IBR 2010, 577).*)

2. Eine von einem Bauträger gestellte Vertragsklausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei aus der Mitte der Erwerber zu wählende Vertreter erfolgen soll, ohne dass dem Erwerber das Recht vorbehalten wird, das hergestellte Werk auf seine Abnahmefähigkeit zu überprüfen und die Abnahme selbst zu erklären, ist gem. § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam.*)

3. Für die Durchsetzbarkeit des Kostenvorschussanspruchs gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. i.V.m. § 242 BGB wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums gilt in diesem Fall eine zeitliche Obergrenze von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der infolge der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel fehlgeschlagenen Abnahme.*)




IBRRS 2026, 0824
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängel vor der Abnahme: Keine Verjährung vor vereinbarter Fertigstellung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.06.2024 - 12 U 115/23

1. Der Erfüllungsanspruch unterfällt der Regelverjährung. Die Verjährung kann jedoch nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, vor dem der Auftragnehmer nach den vertraglichen Vereinbarungen sein Werk hätte mangelfrei abliefern müssen. Denn vor diesem Zeitpunkt ist ein Anspruch auf "Verschaffung" des Werks frei von Sach- und Rechtsmängeln i.S.v. § 633 Abs. 1 BGB nicht fällig.

2. Die Verjährungshemmung wegen Erhebung einer Vorschussklage erstreckt sich auch auf den Erfüllungsanspruch.

3. Eine Vorschussklage entfaltet ihre verjährungshemmende Wirkung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen vorlagen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0731
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch Rahmenvereinbarungen müssen kalkulierbar sein!

VK Rheinland, Beschluss vom 26.01.2026 - VK 42/25

1. Die fehlende Angabe einer Mindestmenge in der Rahmenvereinbarung stellt keinen Vergaberechtsverstoß dar. Allerdings muss das geschätzte Auftragsvolumen in Form einer Schätzmenge und/oder eines Schätzwerts bekannt gegeben werden sowie die abrufbare Höchstmenge und/oder Höchstwert.*)

2. Bei eine Rahmenvereinbarung sind geringere Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zu stellen.*)

3. Seit das früher im Vergaberecht kodifizierte Verbot der Überbürdung eines unzumutbaren Wagnisses außerhalb des Geltungsbereichs der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen entfallen ist, können Vertragsklauseln nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0849
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage unwirksam: Direkter Rückzahlungsanspruch!

AG Krefeld, Urteil vom 29.08.2025 - 13 C 15/25

1. Zahlt der Eigentümer zunächst eine Sonderumlage und ficht dann den zu Grunde liegenden Beschluss erfolgreich an, so hat er einen direkten Rückzahlungsanspruch bezüglich dieser Sonderumlage. Dem steht ein Vorrang des Innenausgleichs innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht entgegen.

2. Dies gilt erst recht, wenn der Eigentümer zwischenzeitlich sein Wohnungseigentum veräußert hat. Mangels Mitgliedschaft kann den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer eine Rückzahlungssperre nicht treffen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 7. April

IBRRS 2026, 0843
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechnung „korrekturbedürftig“: Höhe des Einbehalts?

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2026 - 12 U 138/25

1. Ein Anspruch auf Rechnungsberichtigung folgt jedenfalls in den Fällen, in denen eine Rechnung nach Auffassung beider Parteien korrekturbedürftig ist, als Nebenpflicht aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag, soweit der Besteller ein Interesse daran hat, die darin erfassten Leistungen steuerlich absetzen zu können.*)

2. Im Hinblick auf diesen Rechnungsberichtigungsanspruch kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB geltend machen, das den gesamten Vergütungsanspruch des Werkunternehmers erfasst.*)




IBRRS 2026, 0833
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an die Wahl des Verhandlungsverfahrens?

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.02.2026 - 6 Verg 5/25

1. Ein Antrag im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, welcher sich nicht auf das den Gegenstand der Nachprüfung bildende Vergabeverfahren bezieht, sondern auf die Unwirksamkeit des Zuschlags in einem Vergabeverfahren gerichtet ist, ist wegen des Grundsatzes der Akzessorietät zwischen Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren unzulässig.*)

2. Auch einem Teilnehmer an einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb kann aus der gerügten vergaberechtswidrigen Wahl dieser Vergabeart ein Schaden i.S.v. § 160 Abs. 2 GWB drohen.*)

3. Das Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Wahl eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ist aus der Auftragsbekanntmachung regelmäßig nicht erkennbar i.S.v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB, wenn im Bekanntmachungstext lediglich die Vergabeart bezeichnet und kein Grund für die Auswahl dieser Verfahrensart genannt ist.*)

4. Eignungsanforderungen müssen in dem Maße, in dem sie eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, durch umso gewichtigere Gründe sachlich gerechtfertigt sein. Führt die Festlegung einer Mindesteignungsvoraussetzung in ihrer Tendenz dazu, dass nur noch ein Wirtschaftsteilnehmer als Vertragspartner in Betracht kommt und jeglicher Wettbewerb um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ausgeschlossen wird, kann darin ein Anzeichen für eine bewusste Diskriminierung anderer Interessenten am Auftrag liegen.*)

5. Bei der Wahl des Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 3 VgV hat der öffentliche Auftraggeber selbst dann, wenn ein in dieser Vorschrift genannter Zulässigkeitsgrund vorliegt, eine Ermessensentscheidung unter Abwägung dahin vorzunehmen, ob die Vorteile dieser Vergabeart für ihn in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch bewirkten Nachteilen, insbesondere der Einschränkung des Wettbewerbs und der Transparenz des Vergabeverfahrens, stehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0840
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Indexierungsklausel AGB-widrig: Rückwirkende Unwirksamkeit!

BGH, Urteil vom 11.03.2026 - XII ZR 51/25

1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerberaummietvertrags enthaltene Indexierungsklausel unterliegt neben den Beschränkungen durch das Preisklauselgesetz auch der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.*)

2. Hält eine solche Klausel der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand, beurteilen sich die Rechtsfolgen nicht nach § 8 PrKG, sondern die Klausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB ex tunc unwirksam (Abgrenzung zu Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13, IBRRS 2014, 3949 = IMRRS 2014, 1742 = BGHZ 201, 230 = NJW 2014, 2708).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0836
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mangelhaftes Gemeinschaftseigentum: Wann bekommt ein Eigentümer Schadensersatz?

BGH, Urteil vom 27.02.2026 - V ZR 18/25

1. Verletzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und erleidet ein Wohnungseigentümer dadurch einen Schaden an seinem Sondereigentum, kann er von der Gemeinschaft Schadensersatz unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB verlangen.*)

2. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nicht im Sinne einer Erfolgs- oder Garantiehaftung für jeden Mangel des Gemeinschaftseigentums sofort einzustehen; ihre Haftung kommt vielmehr erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, in dem die Maßnahme bei pflichtgemäßem Handeln beschlossen und durchgeführt worden wäre.*)

3. Der Ersatz von Miet- und Pachtausfallschäden wegen fehlender Nutzbarkeit des Sondereigentums setzt voraus, dass die entgangene Nutzung den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprochen hätte.*)




IBRRS 2026, 0847
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Drosselung der Speicherkapazität ist kein Mangel!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2026 - 10 W 71/25

1. Bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage handelt es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und nicht um einen Werkvertrag, sofern der Schwerpunkt des Vertrags auf der Übereignung der Anlage liegt und die Montageleistung in den Hintergrund tritt.

2. Die nachträgliche Kapazitätsdrosselung des Stromspeichers begründet keinen Sachmangel im maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

3. Die Drosselung ist kein Mangelsymptom, das zu Gunsten des Verbrauchers die vom Verkäufer zu widerlegende Vermutung der Mangelhaftigkeit des Stromspeichers schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs begründen würde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2026, 0844
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Näheverhältnis zum Sachverständigen macht Richter nicht befangen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2026 - 21 W 24/25

1. Im Verhältnis eines Richters zu einem Sachverständigen sind die Voraussetzungen für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit im Vergleich zum Verhältnis zwischen Richter und einem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten (die bereits deutlich höher sind als im Verhältnis zwischen Richter und Partei) nochmals erheblich gesteigert. Die Grundsätze, die für die Beurteilung eines früheren Anstellungsverhältnis des Richters in der Rechtsanwaltskanzlei eines Prozessbevollmächtigten gelten, sind nicht ohne weiteres auf das Verhältnis zwischen Richter und gerichtlich bestelltem Sachverständigen übertragbar.*)

2. Ein Näheverhältnis des Richters zum Sachverständigen bildet grundsätzlich keinen eine Ablehnung rechtfertigenden Grund zur Besorgnis der Befangenheit. Dies gilt ungeachtet dessen, dass - und auch dann, wenn - ein Richter, der in einem Näheverhältnis zu einem Sachverständigen steht, über ein gegen den Sachverständigen gerichtetes Befangenheitsgesuch zu befinden oder über die Entlohnung des Sachverständigen zu entscheiden hat.*)

3. Einen Richter trifft die Amtspflicht, Umstände schriftlich und unverzüglich anzuzeigen, die seinen Ausschluss nach § 41 ZPO oder seine Ablehnung nach § 42 Abs. 2 ZPO jedenfalls ernsthaft für möglich erscheinen lassen. Umgekehrt hat er eine Selbstanzeige zu unterlassen, sofern er seinen Ausschluss oder seine Ablehnung aufgrund der erkannten Umstände gerade nicht für (ernsthaft) möglich erachtet.*)

4. Eine unnötige und insofern unter Umständen sogar pflichtwidrige Selbstanzeige begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

Dokument öffnen Volltext