Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 15. Juni
IBRRS 2026, 1345
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 25.02.2026 - 1 S 631/25 WEG
1. Wird ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters wegen eines materiellen Mangels rechtskräftig für ungültig erklärt, besteht eine tatsächliche Vermutung, dass ein im Kern inhaltsgleicher Zweitbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, sofern nicht besondere Umstände die erneute Beschlussfassung rechtfertigen.
2. Das Fehlen alternativer Verwalterangebote oder die drohende Verwalterlosigkeit stellen grundsätzlich keine besonderen Umstände dar, die die erneute Bestellung eines zuvor als ungeeignet angesehenen Verwalters rechtfertigen können.
3. Die nachträgliche Aufnahme zuvor verweigerter Tagesordnungspunkte in eine spätere Eigentümerversammlung genügt nicht, um die Besorgnis der fehlenden Neutralität des Verwalters zu entkräften, wenn dies unter dem Eindruck eines laufenden Anfechtungsverfahrens geschieht.
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IBRRS 2026, 1347
Schiedswesen
BayObLG, Beschluss vom 12.03.2026 - 101 SchH 122/25
1. Die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung, dass die Durchführung eines möglichen schiedsrichterlichen Verfahrens unzulässig ist, setzt die Einleitung eines Schiedsverfahren nicht voraus. Es muss sich jedoch ein konkreter Rechtskonflikt abzeichnen.
2. Eine im geschäftlichen Verkehr verwendete vorformulierte Schiedsklausel ist im Regelfall nicht überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB. Das gilt insbesondere dann, wenn die Schiedsklausel in einem eigenen Paragrafen enthalten ist, in dessen Überschrift bereits auf die Schiedsklausel hingewiesen wird.
3. Der in einer Schiedsklausel enthaltene Satz "Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung bindend entscheiden." führt nicht dazu, dass die Schiedsklausel insgesamt keine Gültigkeit hat und eine Zuständigkeit des Schiedsgerichts insgesamt ausscheidet.
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Online seit 12. Juni
IBRRS 2026, 1363
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 13.05.2026 - XII ZR 74/24
Für die Beurteilung, ob ein Mietvertrag als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist der Marktwert der Nutzungsüberlassung anhand der Miete zu ermitteln, die für vergleichbare Objekte erzielt wird. In der Regel wird sich der Tatrichter bei der Ermittlung der orts- oder marktüblichen Miete einschließlich der Frage, welche Objekte vergleichbar sind, sachverständig beraten lassen müssen und für den Fall, dass ausnahmsweise keine geeigneten Vergleichsobjekte gefunden werden können, einen mit der konkreten Marktsituation vertrauten Sachverständigen beurteilen lassen müssen, welche Miete für dieses besondere Objekt erzielt werden kann (im Anschluss an Senatsurteile vom 30.06.2004 - XII ZR 11/01 - NZM 2004, 741 und vom 10.07.2002 - XII ZR 314/00 - NZM 2002, 822).*)
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IBRRS 2026, 1309
Wohnungseigentum
AG Hamburg, Urteil vom 18.03.2026 - 9 C 376/25
1. Wird der Gerichtskostenvorschuss nicht innerhalb angemessener Frist nach Aufforderung eingezahlt, ist die Anfechtungsklage gegen einen WEG-Beschluss als verfristet anzusehen. Eine Zustellung der Klage an die Beklagte erfolgt dann nicht mehr "demnächst" iSv §167 ZPO.
2. Die fehlerhafte Auszählung der Stimmen nach Einheiten statt nach Miteigentumsanteilen gemäß Teilungserklärung führt nicht zur Nichtigkeit eines WEG-Beschlusses, wenn das Beschlussergebnis dadurch nicht beeinflusst wird.
3. Ein Verstoß gegen die Stimmrechtsausübung in der Eigentümerversammlung begründet nur die Anfechtbarkeit, nicht aber die Nichtigkeit des Beschlusses, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.
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IBRRS 2026, 1341
Sachverständige
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2025 - L 15 SB 171/25
1. Der gerichtlich bestellte Sachverständige erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist, wenn er eine mangelhafte Leistung erbracht hat und er die Mängel nicht in einer von der heranziehenden Stelle gesetzten angemessenen Frist beseitigt.
2. Die Einräumung einer Frist zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn das schriftliche Gutachten grundlegende Mängel aufweist oder wenn offensichtlich ist, dass eine Mängelbeseitigung nicht erfolgen kann.
3. Ein Sachverständigengutachten ist wegen inhaltlicher Mängel unverwertbar, wenn es in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist, der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen, oder wesentliche Gutachtenteile (z.B. die Auseinandersetzung mit der Aktenlage oder mit wissenschaftlicher Literatur und Vorgutachten) fehlen.
4. Es existiert kein Rechtssatz dahingehend, dass das Verstreichen eines längeren Zeitraums von - mindestens oder etwa - sechs Monaten oder von mehr als einem Jahr zwischen der Durchführung des Ortstermins und der Vorlage des schriftlichen Sachverständigengutachtens dazu führt, dass das vorgelegte schriftliche Gutachten schlechthin unbrauchbar und deshalb unverwertbar ist.
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Online seit 11. Juni
IBRRS 2026, 1325
Bauvertrag
OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2026 - 16 U 102/25
Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers vom Besteller erklärte Aufrechnung mit kündigungsbedingten Fertigstellungsmehrkosten ist wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbar, wenn die aufrechenbar gegenüberstehenden Forderungen aus demselben Vertrag stammen.
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IBRRS 2026, 1314
Vergabe
VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2024 - 1/SVK/010-24
1. Der Umstand, dass ein Auftraggeber ein Vergabeverfahren fälschlicherweise nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB veröffentlicht hat, hat keinen präjudiziellen Wert und begründet keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren. Auch die (unzutreffende) Angabe der Vergabekammer als zuständige Stelle für Rechtbehelfs- und Nachprüfungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen führt - unabhängig vom tatsächlichen Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte - nicht zu einer Eröffnung des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes.*)
2. Die Vergabe der Planung und schlüsselfertigen Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modul- oder Massivbauweise stellt einen Bauauftrag dar.
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IBRRS 2026, 1152
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 23.07.2025 - VIII ZR 287/23
1. Eine rechtzeitige Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB heilt nicht die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB, die auf denselben Zahlungsrückstand gestützt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.04.2025 - VIII ZR 145/24, IMRRS 2025, 0913).
2. Die Vorschrift des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch analog auf die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB anwendbar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.04.2025 - VIII ZR 145/24, IMRRS 2025, 0913).
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IBRRS 2026, 1277
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2026 - 2-13 S 60/25
Ein Anspruch auf Übersendung von Dateien besteht aus § 18 Abs. 4 WEG nicht; eine "digitale Einsicht" erfordert die Zurverfügungstellung von Dateien nicht.*)
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IBRRS 2026, 1327
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.05.2026 - VI ZR 255/25
Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss der Tatrichter, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.*)
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Online seit 10. Juni
IBRRS 2026, 1313
Architekten und Ingenieure
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2026 - 12 U 160/23
1. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten stellt jede Pflichtverletzung einen gesonderten Streitgegenstand dar.*)
2. Macht der Bauherr mit der Klage Schadensersatz wegen bestimmter Mangelerscheinungen geltend, so hemmt dies auch dann die Verjährung des Anspruchs, wenn der Schaden von einer anderen als in der Klageschrift angegebenen Pflichtverletzung des Architekten verursacht wurde.*)
3. Der Bauherr muss sich ein Planungsverschulden des Statikers im Verhältnis zum planenden Architekten als Mitverschulden zurechnen lassen, wenn der Statiker fehlerhafte Pläne überlässt oder dazu sonstige Angaben macht, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen.*)
4. Ein nach Durchführung der Beweisaufnahme erfolgter weiterer Beweisantritt kann zurückgewiesen werden, da eine Partei gehalten ist, sogleich sämtliche Beweismittel für ihre Behauptung zu benennen.*)
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IBRRS 2026, 1323
Vergabe
EuGH, Urteil vom 04.06.2026 - Rs. C-820/24
Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU (...) über die öffentliche Auftragsvergabe (...) ist dahin auszulegen, dass die "Laufzeit" eines Auftrags im Sinne dieser Bestimmung nicht andauert, wenn der Auftragnehmer die nach dem in Rede stehenden Auftrag zu erbringenden Leistungen vollständig erbracht, der öffentliche Auftraggeber diese Leistungen endgültig abgenommen und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gelegt hat, auch wenn der öffentliche Auftraggeber das darin angegebene Entgelt noch nicht bezahlt hat.
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IBRRS 2026, 1258
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 6/24
1. Die Regelungen über den Einwendungsausschluss gem. § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB finden grundsätzlich auch in dem Fall Anwendung, dass der Mieter geltend macht, der Vermieter habe den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entgegen § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB nicht beachtet.*)
2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB) ist nicht schon dann verletzt, wenn der Vermieter vor der Beauftragung von Leistungen, deren Kosten er im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegt, keine Vergleichsangebote einholt. Vielmehr ist zunächst entscheidend, dass der Vermieter die fraglichen Leistungen zu nicht marktgerechten, objektiv überhöhten Preisen beauftragt hat und deshalb das Einholen von Vergleichsangeboten auch zu einer Kosteneinsparung geführt hätte.*)
IBRRS 2026, 1280
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 70/25
Es widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn bei einer Änderung der Kostenverteilerschlüssel von Miteigentumsanteilen auf einen Flächenschlüssel in die Berechnung beheizbare, aber öffentlich-rechtlich nicht zum Wohnen geeignete, Dachgeschossräume einbezogen werden.*)
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IBRRS 2026, 1324
Versicherungsrecht
OLG Dresden, Beschluss vom 21.04.2026 - 4 U 224/26
Mit der Zahlung der Kosten für ein von ihm beauftragtes Sachverständigengutachten erbringt der Versicherer keine Entschädigungsleistung an den Versicherungsnehmer, auch wenn diese Kosten letztlich in dessen Interesse aufgewandt werden. Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht im Wege der Drittschadensliquidation begründen.*)
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IBRRS 2026, 1303
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2026 - 17 W 10/26
1. Für die Streitwertfestsetzung ist das zu schätzende Interesse des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und nicht das objektive wirtschaftliche Gewicht der zu klärenden Rechts- und Tatsachenfragen maßgeblich.
2. Für den Wert des selbstständigen Beweisverfahrens ist grundsätzlich der Wert des Hauptsacheanspruchs maßgeblich, dessen Voraussetzungen im vorbereitenden Beweisverfahren geklärt werden sollen. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert.
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Online seit 9. Juni
IBRRS 2026, 1320
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 47/25
Auf die seitens des Vermieters von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung von durch den Mieter betriebenen Einzelöfen auf die eigenständig gewerbliche Lieferung der Wärme durch einen Wärmelieferanten findet die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage der Kosten einer solchen Lieferung als Betriebskosten auf die Mieter weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.*)
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IBRRS 2026, 1284
Bauhaftung
OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2025 - 4 U 90/24
1. Die Bergschadenshaftung wegen eines Sachschadens setzt eine bereits eingetretene und noch andauernde Integritätsverletzung der Sachsubstanz voraus.
2. Allein die Möglichkeit einer zukünftigen Beschädigung unabhängig vom Wahrscheinlichkeitsgrad ihres Eintretens vermag keinen Bergschadensersatzanspruch auszulösen. Gleiches gilt für die bloße Belegenheit eines Grundstücks in einem Bergschadensgebiet.
3. Reine Vermögensschäden sind im Rahmen der Bergschadenshaftung nicht ersatzfähig.
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IBRRS 2026, 1282
Vergabe
VG Braunschweig, Urteil vom 15.10.2025 - 8 A 429/24
1. Verstöße gegen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Buchst. b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 sind (auch) Verstöße gegen Vorschriften des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG), das wiederum auf die VOB/A 2019 verweist.*)
2. Nach Art. 35 Abs. 2 Buchst. b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 sind insbesondere diejenigen Verstöße sanktionswürdig, die den Prozess bis zur Auftragsvergabe, d.h. der Zuschlagserteilung regeln. Das betrifft alle jene Vorschriften, die beeinflussen können, welches Unternehmen den Zuschlag erhält.*)
3. § 8 Abs. 2 NTVergG verlangt vom Hauptunternehmer einen Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und verpflichtet spiegelbildlich den öffentlichen Auftraggeber, diesen Nachweis zu verlangen und zu prüfen. § 8 Abs. 2 NTVergG konkretisiert und überlagert die von § 6a VOB/A 2019 vorgesehene Eignungsprüfung. Während der Katalog in § 6a Abs. 2 VOB/A 2019 nicht zwingend abzufragen ist, bestimmt § 8 Abs. 2 NTVergG ein zwingend zu prüfendes Eignungskriterium.*)
4. Für Nachunternehmer sieht weder das NTVergG noch die VOB/A 2019 zwingend eine Eignungsprüfung vor.*)
5. Die Finanzkorrekturleitlinie normiert keine tatbestandlichen Voraussetzungen, sondern enthält ermessenslenkende Vorschriften. Ähnliche Verstöße können bei gleichmäßiger Ermessensausübung ebenfalls geahndet werden.*)
6. Die Behörde darf zum Zwecke einer möglichst einheitlichen Anwendung der Finanzkorrektur grundsätzlich den Regeleinstufungen aus der Finanzkorrekturleitlinie folgen und dementsprechend die Höhe der prozentualen Sanktion errechnen.*)
7. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde die Zuwendung auf die Höhe der beantragten Kosten deckelt (Zuwendungshöchstgrenze), gleichzeitig aber zur Berechnung der Sanktionshöhe die tatsächlich entstandenen, höheren Kosten zugrunde legt. Die Wahl dieser Bezugsgröße führt regelmäßig zu prozentual höheren Abzügen als von der Finanzkorrekturleitlinie vorgesehen und führt damit strukturell zu unverhältnismäßigen Ergebnissen.*)
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IBRRS 2026, 1311
Wohnraummiete
LG Hamburg, Beschluss vom 18.05.2026 - 334 S 4/26
Zu den Voraussetzungen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Vorschuss gem. § 555a Abs. 3 Satz 2 BGB im einstweiligen Rechtsschutz.*)
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IBRRS 2026, 1279
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 89/24
Eigentümer haben gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Beseitigung einer durch einen Eigentümer auf einer Gemeinschaftsfläche errichteten unzulässigen baulichen Veränderung, wenn von dem Bauwerk eine Beeinträchtigung ausgeht und Beseitigungsansprüche gegen den Eigentümer wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können.*)
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IBRRS 2026, 1316
Versicherungsrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2025 - 4 U 18/24
1. Voraussetzung einer "Überflutung von Grund und Boden" im Rahmen einer Elementarschadenversicherung ist, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche des versicherten Grundstücks durch starke Niederschläge von erheblichen Wassermengen bedeckt wird, welche nicht auf normalem Wege abfließen, so dass das Wasser nicht mehr "erdgebunden" ist.
2. Versicherungsschutz wegen Überflutung umfasst daher nur Schäden, die dadurch hervorgerufen werden, dass das Grundstück außerhalb des Gebäudes überflutet wird, also das Wasser über die Erdoberfläche hinaus austritt oder über es geleitet wird.
3. Die Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen aufgrund mangelnder Entwässerung unterfällt in der Regel nicht dem Versicherungsschutz, wenn dies auf bauliche Gegebenheiten und mangelnde Entwässerung zurückzuführen ist.
4. Der Versicherungsnehmer muss - auch bei bekannten Starkregenereignissen - den Nachweis führen, dass Witterungsniederschläge zu einer Überflutung des Grund und Bodens, auf dem sich das versicherte Gebäude befindet, geführt haben und dass die Überschwemmung des versicherten Grundstücks adäquat kausal für den Schadenseintritt am Gebäude gewesen ist, wobei Mitursächlichkeit ausreichen kann.
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IBRRS 2026, 1297
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.05.2026 - XII ZR 109/23
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots (hier: Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens) stellt u.a. dann einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht offenkundig unrichtig eine beweisbewehrte Behauptung als unzulässige Ausforschung oder als "ins Blaue hinein" aufgestellt angesehen hat.
2. Grundsätzlich darf es einer Partei nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die sie selbst kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Sie kann deshalb genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen.
3. Die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen schließt die Verpflichtung der Partei zu substanziiertem Bestreiten aus.
4. Der Beweis der Echtheit einer Urkunde kann durch Schriftvergleichung geführt werden, indem das Gericht den Schriftvergleich im Wege des Augenscheinsbeweises selbst durchführt oder - ohne dass es dazu eines Parteiantrags bedarf - bei der Schriftvergleichung einen Sachverständigen hinzuzieht.
5. Die Überzeugung, eine bestrittene Tatsache sei nach teilweiser Beweiserhebung bereits erwiesen, erlaubt es dem Gericht nicht, von der Erhebung weiterer zulässiger, für das Gegenteil angebotener Beweise abzusehen.
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Online seit 8. Juni
IBRRS 2026, 1287
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 25.09.2024 - 28 U 1874/24 Bau
1. Eine als "Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB" überschriebene Erklärung, die auch in der Begründung auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund abstellt, kann nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werden.
2. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach mit der Beendigungserklärung eines Verbrauchers stets das für diesen günstigste Gestaltungsrecht ausgeübt wird.
3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund kann jedenfalls dann als (hilfsweise) freie Kündigung ausgelegt werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Vertrag unter keinen Umständen weitergeführt werden soll (hier bejaht).
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IBRRS 2026, 1285
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.05.2026 - 10 A 2187/25
1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Bauaufsichtsbehörde dazu, nicht wahllos, sondern mit System gegen Baurechtsverstöße vorzugehen.
2. Im Zusammenhang mit bauaufsichtsbehördlichem Einschreiten ist der Gleichbehandlungsgrundsatz erst dann verletzt, wenn die Behörde ohne erkennbaren sachlichen Grund - das heißt willkürlich - nur bezüglich einzelner baulicher Anlagen eine Bauordnungsverfügung erlässt und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.
3. Gibt es mehrere illegale bauliche Anlagen in einem bestimmten Gebiet, muss sie planmäßig vorgehen und darf weder in ihrem Plan noch bei der Ausführung willkürliche Ausnahmen machen.
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IBRRS 2026, 1267
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 118/24
In die Jahresabrechnung sind auch Einnahmen einzustellen, die zu Unrecht - hier aufgrund von Fehlüberweisungen - erfolgt sind und im Abrechnungszeitraum nicht zurückgeführt wurden.*)
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IBRRS 2026, 1047
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 18.12.2025 - 6 U 468/25
1. Die Teilungsversteigerung von Nachlassgrundstücken kann von einem Miterben verlangt werden, auch wenn eine Gesamtauseinandersetzung des Nachlasses (noch) nicht erfolgt ist. Dies gilt jedenfalls dann, solange keine entgegenstehende Teilungsanordnung des Erblassers oder eine die Miterben bindende Teilungsabrede vorliegt.
2. Der Zustimmung der übrigen Miterben bedarf es nicht.
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IBRRS 2026, 1278
Sachverständige
OLG Dresden, Beschluss vom 07.04.2026 - 4 W 170/26
1. Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist dessen Qualifikation für die Beantwortung der Beweisfragen nicht zu prüfen.*)
2. Wird das Ablehnungsgesuch nicht binnen zwei Wochen nach Kenntnis gestellt, ist die Ablehnung nur zulässig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, ohne sein Verschulden an einer früheren Geltendmachung des Ablehnungsgrundes gehindert gewesen zu sein.*)
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Online seit 5. Juni
IBRRS 2026, 0344
Insolvenzrecht
LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2025 - 91 O 4/17
Vereinbaren die Parteien eines Grundstücksvertrags, dass der Kaufpreis nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Aktien in einer erst zum Erfüllungszeitpunkt nach dem Kurswert zu bestimmenden Stückzahl beglichen wird, liegt ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 24 f. BauGB vor. Die Vereinbarung ist als Ersetzungsbefugnis nach § 364 BGB auszulegen.
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