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Online seit 8. Juni

IBRRS 2026, 1267
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
In Jahresabrechnung sind alle Einnahmen einzustellen - auch unberechtigte!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 118/24

In die Jahresabrechnung sind auch Einnahmen einzustellen, die zu Unrecht - hier aufgrund von Fehlüberweisungen - erfolgt sind und im Abrechnungszeitraum nicht zurückgeführt wurden.*)

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IBRRS 2026, 1047
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Teilungsversteigerung nachlasszugehöriger Grundstücke auch vorab zulässig

OLG Jena, Beschluss vom 18.12.2025 - 6 U 468/25

1. Die Teilungsversteigerung von Nachlassgrundstücken kann von einem Miterben verlangt werden, auch wenn eine Gesamtauseinandersetzung des Nachlasses (noch) nicht erfolgt ist. Dies gilt jedenfalls dann, solange keine entgegenstehende Teilungsanordnung des Erblassers oder eine die Miterben bindende Teilungsabrede vorliegt.

2. Der Zustimmung der übrigen Miterben bedarf es nicht.

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IBRRS 2026, 1278
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Fehlende Qualifikation ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.04.2026 - 4 W 170/26

1. Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist dessen Qualifikation für die Beantwortung der Beweisfragen nicht zu prüfen.*)

2. Wird das Ablehnungsgesuch nicht binnen zwei Wochen nach Kenntnis gestellt, ist die Ablehnung nur zulässig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, ohne sein Verschulden an einer früheren Geltendmachung des Ablehnungsgrundes gehindert gewesen zu sein.*)

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Online seit 5. Juni

IBRRS 2026, 0344
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorkaufsrecht trotz Aktien als Gegenleistung?

LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2025 - 91 O 4/17

Vereinbaren die Parteien eines Grundstücksvertrags, dass der Kaufpreis nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Aktien in einer erst zum Erfüllungszeitpunkt nach dem Kurswert zu bestimmenden Stückzahl beglichen wird, liegt ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 24 f. BauGB vor. Die Vereinbarung ist als Ersetzungsbefugnis nach § 364 BGB auszulegen.

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Online seit 3. Juni

IBRRS 2026, 1274
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kosten bei Umstellung auf Zentralheizung bei Wärmecontracting voll umlagefähig?

BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 46/25

Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des § 556c BGB auf eine durch den Vermieter von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes von durch die Mieter betriebenen Einzelöfen auf eine Wärmelieferung (im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 47/25, zur Veröffentlichung bestimmt).*)




IBRRS 2025, 1506
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Kein Werkvertrag, kein Vorschussanspruch!

OLG München, Beschluss vom 17.10.2023 - 28 U 1690/23 Bau

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aus dem zwischen einem Voreigentümer und einem Dritten geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Sondereigentumseinheiten mit Ausbaurecht keinen Anspruch gegen den Dritten auf Zahlung eines Vorschusses für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die bei Durchführung der Ausbauarbeiten entstanden sind, herleiten.

2. Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gem. § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht.

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IBRRS 2026, 1268
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
60-Zimmer-Hotel im Dorfgebiet?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2026 - 1 KN 15/25

1. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Teilbereich eines gem. § 1 Abs. 4 BauNVO gegliederten Dorfgebiets für sich allein betrachtet alle Anforderungen der allgemeinen Zweckbestimmung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO erfüllt.*)

2. Auch größere Betriebe des Beherbergungsgewerbes wie ein Wellness-Hotel mit rund 60 Zimmern zählen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO zu den regelmäßig zulässigen Nutzungen.*)

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IBRRS 2026, 1251
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Schadensbeseitigung bei Wasseraustritt darf das Sondereigentum betreten werden

LG Berlin II, Urteil vom 22.05.2026 - 56 S 1/26 WEG

1. Wendet sich der Berufungskläger gegen die Verurteilung, den Zutritt zu seinem Sondereigentum zu gewähren und in diesem Bereich Arbeiten zu dulden, so bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach dem Interesse des Berufungsklägers, den Zutritt zu verhindern, und nach den Beeinträchtigungen, die aus seiner Sicht mit der Vornahme dieser Arbeiten für ihn verbunden sein können.

2. Notmaßnahmen, die den Zutritt zum Sondereigentum und weitere Handlungen zur Vermeidung von Schäden oder zum Schutz vor einem Schadenseintritt erfordern, hat der Sondereigentümer zu dulden.

3. Bestimmungswidrige Wasseraustritte stellen regelmäßig einen hinreichenden Grund dar, der es rechtfertigt, einen Wohnungseigentümer zum Zutritt zu seiner Sondereigentumseinheit und zur Duldung von Maßnahmen zur Beseitigung des Feuchtigkeitsaustritts zu verpflichten.

4. Im Fall der Vermietung von Sondereigentum kann die Gemeinschaft auch vom Sondereigentümer verlangen, dass dieser auf seinen Mieter entsprechend einwirkt und diesen auf Duldung des Betretens der Wohnung in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2026, 1266
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an Bildung einer Liquiditätsrücklage

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2026 - 2-13 S 115/25

1. Zur Sicherung der Liquidität ist die Bildung einer Liquiditätsrücklage im Grundsatz ordnungsgemäß, da sie vermeidet, dass der Verwalter bei Liquiditätsengpässen unzulässigerweise auf die Erhaltungsrücklage zugreift.*)

2. Mit der Bildung der Liquiditätsrücklage muss auch beschlossen werden, dass diese zum Ende des Abrechnungszeitraums zurückgeführt wird, da nur so sichergestellt ist, dass die Ausgaben in der Abrechnung nach den maßgeblichen Verteilerschlüsseln auf die Eigentümer umgelegt werden.*)

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IBRRS 2026, 0345
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Akteneinsicht in der laufenden Zwangsversteigerung: Jeder und jederzeit!

LG Hagen, Beschluss vom 27.06.2025 - 3 T 99/25

1. Nach § 42 ZVG ist jedermann ohne Darlegung eines rechtlichen Interesses, ohne Ausweis, ohne Vollmacht und ohne sonstige Unterlagen für sich oder andere und ohne am Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt zu sein, berechtigt, in die Gerichtsakten Einsicht zu nehmen.

2. Der Kreis der Berechtigten gem. § 42 ZVG ist nicht identisch mit dem aus § 299 ZPO.

3. Das Recht auf Akteneinsicht im Zwangsversteigerungsverfahren gem. § 42 ZVG besteht auch dann, wenn der Versteigerungstermin aufgehoben ist.

4. Das Einsichtsrecht endet erst mit Verkündung des letzten Gebots und dem Schluss der Versteigerung oder mit der Zuschlagserteilung und kann gegebenenfalls auch wiederholt wahrgenommen werden.

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Online seit 2. Juni

IBRRS 2026, 1193
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Energieberater schuldet nicht den Erhalt von Fördermitteln als Werkerfolg!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2026 - 19 U 215/24

1. Bei einem Energieberatungsvertrag handelt es sich in der Regel um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung, auf die das Dienstvertragsrecht, nicht das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB Anwendung findet. Dabei schuldet der Energieeffizienz-Experte nicht den letztendlichen Erhalt der Fördermittel als Erfolg, sondern nur eine fachlich zutreffende Beratung, welche vorgeschlagenen und berechneten Maßnahmen die Voraussetzungen der vorgesehenen Förderung erfüllen.

2. Muss ein privater Nutzer eines E-Mail-Postfachs mit dem Eingang einer eiligen Nachricht rechnen (hier: sog. "Bestätigung zum Antrag" eines Energieberaters zu einem noch am selben Tag vom Postfachinhaber bei der BAFA einzureichenden Förderantrag), kann der gewerbliche Absender (hier der Energieberater) mit einer Kenntnisnahme noch am selben Tag rechnen. Für gegenteilige Umstände ist der Inhaber des E-Mail-Postfachs darlegungs- und beweisbelastet.*)

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IBRRS 2026, 1265
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Ist die "beschleunigte sofortige Beschwerde" verfassungswidrig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2026 - Verg 6/26

1. Die Regelung des § 16 Abs. 1 BwBBG, wonach die sofortige Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschuss der Vergabekammer keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist verfassungswidrig.

2. Dem Bundesverfassungsgericht wird deshalb folgende Frage vorgelegt:

"Ist die Regelung in § 16 Abs. 1 BwBBG mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar?"

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IBRRS 2026, 1253
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächen eingehalten: Keine erdrückende Wirkung!

VGH Bayern, Beschluss vom 05.05.2026 - 1 CS 26.366

1. Die Zahl der Wohnungen ist im Anwendungsbereich des § 34 BauGB kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung prägt.

2. Ein gebietsübergreifender Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen besteht nicht, was auch für den geltend gemachten Anspruch auf Wahrung der typischen Gebietsprägung gilt.

3. Die Einhaltung der Abstandsflächen spricht indiziell gegen eine erdrückende, einmauernde oder abriegelnde Wirkung.

4. Bei einer vorhabenbedingten Zunahme des Parkplatzsuchverkehrs ist die Grenze zur Rücksichtslosigkeit erst dann überschritten, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich überschreiten und sich in der Umgebung des Baugrundstücks als unzumutbar darstellen.

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IBRRS 2026, 1255
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann und wie ist die Vormiete zu berücksichtigen?

LG Berlin II, Urteil vom 05.05.2026 - 65 S 262/25

1. Die Vormiete fällt von vorneherein nicht unter den Bestandsschutz, wenn sie selbst bereits unter Verstoß gegen die §§ 556d bis 556f BGB gebildet worden ist.

2. Eine Vormiete, die ihrerseits gegen die Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn auf angespannten Wohnungsmärkten verstieß, kann dennoch wirksam vereinbart werden und damit als Vormiete Bestandsschutz genießen, wenn der Vormieter im laufenden Vormietverhältnis außerhalb der Vertragsabschlusssituation des § 556d Abs. 1 BGB, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, einer Mieterhöhung zugestimmt hat.

3. Das gilt auch für eine vereinbarte Mietsenkung.

4. Bei der Ermittlung der Vormiete bleiben jedoch Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart worden sind.

5. Dies gilt ebenfalls für innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbarte Mietsenkungen.

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IBRRS 2026, 0654
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung der Hausverwaltung und Anfechtung der Jahresabrechnung

AG Siegburg, Urteil vom 10.11.2025 - 152 C 1/23

1. Ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters besteht nur dann, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint.

2. Den Eigentümern steht lediglich ein Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen einschließlich der Protokolle der Eigentümerversammlungen zu. Eine Pflicht des Verwalters, das Protokoll innerhalb der Anfechtungsfrist an die Eigentümer zu übersenden, besteht hingegen nicht.

3. Die Vertragung einer Versammlung insbesondere zum Zwecke der sachgemäßen Durchführung der Versammlung, insbesondere nach einer bereits längeren Dauer, ist nicht zu beanstanden.

4. Soweit die Ungültigerklärung eines Beschlusses, mit dem Vorschüsse oder Nachschüsse festgesetzt werden, verfolgt wird, genügt es nicht, wenn der Kläger lediglich pauschal die Anwendung eines unrichtigen Kostenverteilungsschlüssels rügt oder die Höhe einer Kostenposition angreift. Vielmehr muss er innerhalb der Begründungsfrist auch vortragen, dass und in welchem Maße sich der gerügte Fehler auf seine Zahlungspflicht auswirkt.

5. Soweit der Kläger den Ansatz bestimmter Kostenpositionen beanstandet, ist von ihm zu verlangen, sich zunächst durch Einsichtnahme in die maßgeblichen Belege die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen, um konkrete Einwendungen erheben zu können. Pauschale Einwendungen können insoweit keine Berücksichtigung finden.

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IBRRS 2026, 1247
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vorschuss überschritten? Keine starre 20%-Erheblichkeitsgrenze!

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2026 - 8 W 21/25

Die durch einen gerichtlichen Sachverständigen zu beanspruchende Vergütung ist nicht stets allein deswegen auf die Höhe des angeforderten Auslagenvorschusses begrenzt, weil der in Rechnung gestellte Betrag den Ausgagenvorschuss um mehr als 20% übersteigt und der Sachverständige hierauf zuvor nicht hingewiesen hat.*)

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IBRRS 2026, 0335
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Zuschlagsbeschwerde für am Verfahren nicht beteiligte Dritte

LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2025 - 328 T 50/25

Personen, die weder nach §§ 9, 81, 82, 90 ZVG in das Verfahren involviert sind noch im Versteigerungstermin Gebote abgegeben haben, sind nicht berechtigt, gegen die Erteilung des Zuschlags Beschwerde einzulegen.

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Online seit 1. Juni

IBRRS 2025, 2901
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fenster und Innentüren herstellen, liefern und montieren: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 17.07.2023 - 28 U 1010/23 Bau

1. Ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Fenstern, Fenstertüren und Innentüren im Rahmen einer Gebäudesanierung stellt einen Werkvertrag dar.

2. Die Erklärung eines unberechtigten "Rücktritts" vom Vertrag durch den Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund.

3. Nach einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund geht der Vertrag in ein Abrechnungsverhältnis über.

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IBRRS 2026, 0622
Mit Beitrag
VergabeVergabe
IFG im Vergabeverfahren: Auftraggeber muss Nicht-Existenz von Unterlagen beweisen!

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 - 29 K 9511/24

1. Im Umfang des bestehenden Auskunftsanspruchs hat die Behörde grundsätzlich Zugang zu allen vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren. Bestehen Indizien für die Existenz weiterer Unterlagen, muss der Auftraggeber substantiiert darzulegen und plausibel zu begründen, dass diese nicht existieren.

2. Vom Auskunftsanspruch ausgenommen sind Unterlagen zum Willensbildungsprozess der Behörde, nicht aber die zugehörigen Grundlagen.




IBRRS 2026, 1248
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Muss die Behörde eine anstehende Änderung der Rechtslage abwarten?

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2026 - 7 A 35/25

1. Sinn und Zweck des Anhörungserfordernisses nach § 71 Abs. 2 BbgBO sind erfüllt, wenn sich die Gemeinde vor Ablauf der Frist abschließend geäußert hat. Ab diesem Zeitpunkt kann die nach Landesrecht zuständige Behörde das rechtswidrig versagte gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzen.*)

2. Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich die zuständige Behörde bis zum letzten Tag vor einer Rechtsänderung (hier: Inkrafttreten der Regionalplanung zur Windenergienutzung) auf die geltende, für den Antragsteller günstigere Rechtslage stützt und den Vorbescheid ausgehend von dieser Rechtslage erteilt (vgl. auch schon OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. 01.2026 - OVG 7 A 25/25, IBRRS 2026, 0403).*)

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IBRRS 2026, 1137
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Abrechnung, kein Einbehalten der Vorauszahlungen: Oder doch?

AG Hamburg, Urteil vom 11.02.2026 - 9 C 216/25

1. Hat der Vermieter über die Vorauszahlung nicht fristgemäß abgerechnet, kann der Mieter bei beendetem Mietverhältnis nach der Rechtsprechung des BGH die Vorauszahlungen ohne den zeitraubenden Umweg über eine (Stufen-)Klage auf Erteilung der Abrechnung sogleich zurückverlangen.

2. Allerdings kann der Vermieter durch Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung die Rückzahlung ausschließen - zumindest über den korrekt errechneten Betrag.

3. Eine Betriebskostenabrechnung genügt den an sie in formeller Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.

4. Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.

5. Im Rahmen einer nicht für erledigt erklärten Klage auf vollständige Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse ist kein Raum, um über einzelne Abrechnungsposten einer dann letztlich doch erstellten Betriebskostenabrechnung zu streiten.

6. Die Anwendung des § 814 BGB kann gegebenenfalls ausgeschlossen sein, wenn sich der Schuldner bei der Zahlung die Rückforderung vorbehalten hat. Es kann indes nicht undifferenziert angenommen werden, dass ein bei der Zahlung erklärter Vorbehalt automatisch dazu führt, dass § 814 BGB ausgeschlossen wird.

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IBRRS 2026, 1172
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung des Verwalters ohne Vergleichsangebote?

AG München, Urteil vom 24.10.2025 - 1292 C 26250/24 WEG

1. Die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer ist nur bei einer Neubestellung, nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich.

2. Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Beurteilungssachverhalt seit der Erstbestellung verändert hat, etwa wenn der Verwalter seine Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird wie bisher, wenn sich das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter aus anderen Gründen verschlechtert hat, oder wenn die vom bisherigen Verwalter angebotenen Leistungen von anderen Verwaltern spürbar günstiger angeboten werden.

3. Bei der Prüfung der Veränderung des Beurteilungssachverhalt ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Entgelt, das dem Verwalter für die einzelnen Leistungen zu zahlen ist, nicht das einzige ist, und auch nicht der wichtigste Gesichtspunkt, der bei der Entscheidung über die Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Verwalter seiner Aufgabe gerecht wird, und ob die Wohnungseigentümer mit ihm auch gut zurechtkommen. Ist dies der Fall, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung an dem amtierenden Verwalter festzuhalten, auch bei einer höheren Vergütung im Vergleich zu anderen Verwaltern.

4. Dies ist ausnahmsweise nur dann nicht mehr der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten werden.

5. Holen einzelne Wohnungseigentümer im Vorfeld der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters jedoch von sich aus Vergleichsangebote ein, müssen diese grundsätzlich in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

6. Die Verwaltergebühr ist grundsätzlich frei vereinbar und die Wohnungseigentümer haben im Hinblick auf die Höhe der Vergütung einen Ermessensspielraum.

7. Eine Überschreitung der üblichen Verwaltervergütung ist ferner gerechtfertigt, wenn diese auf Sachgründe beruht.

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IBRRS 2026, 1049
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsanspruch des Erstehers gegen den fraudulösen Besitzer

OLG München, Beschluss vom 18.02.2025 - 5 U 4183/24

1. Der Zuschlagsbeschluss bindet als rechtsgestaltender Hoheitsakt jedermann, auch Gerichte.

2. Der Ersteher hat gegen den fraudulösen Besitzer einen Räumung- und Herausgabeanspruch.

3. Das Klauselerteilungsverfahren nach § 93 Abs. 1 Satz 1 ZVG und eine Räumungs- und Herausgabeklage können gleichzeitig geführt werden.

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Online seit 29. Mai

IBRRS 2026, 1229
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Tiefbauunternehmer darf nicht "blind" auf Leitungspläne vertrauen!

OLG Celle, Urteil vom 06.05.2026 - 14 U 116/25

1. Der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftPflG steht nicht entgegen, dass der Geschädigte selbst eine schadensstiftende Handlung vorgenommen hat.*)

2. Die an einen Tiefbauunternehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen gelten auch für Arbeiten auf einem privaten Grundstück, wenn besondere Anhaltspunkte für dort liegende Versorgungsleitungen (hier: Wasserleitung) vorhanden sind.*)

3. Die Betriebsgefahr nach § 2 HaftPflG kann bei Abwägung gem. § 4 HaftPflG vollständig zurücktreten, wenn der geschädigte Tiefbauunternehmer selbst den Schaden durch grob sorgfaltswidriges Verhalten verursacht hat, indem er sich blind auf ungeeignete Pläne verlassen hat.*)

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IBRRS 2026, 1241
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungsgremium muss unverändert bleiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 30.01.2026 - VK 2-75/25

1. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er seine Bewertung organisiert und strukturiert.*)

2. Die Zusammensetzung des Wertungsgremiums darf sich im Laufe der Bewertungsveranstaltung nicht ändern.*)

3. Die nachträglich Korrektur der Bewertung ist grundsätzlich möglich, sogar während eines laufenden Nachprüfungsverfahrens. Diese Korrektur muss aber von dem Gremium durchgeführt werden, dass auch schon die fehlerhafte Bewertung erstellt hat.*)

4. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass nicht nur der Inhalt der Präsentation ("Was"), sondern auch die Art der Präsentation ("Wie") gewertet werden können. Dies dürfte dann zulässig sein, sofern die Qualität des präsentierenden Personals maßgeblich für die spätere Auftragsdurchführung ist.*)

5. Die Nachdokumentation von Präsentationsbewertungen wird mit zunehmendem Abstand zum Präsentationstermin immer anspruchsvoller.*)




IBRRS 2026, 1037
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Waldkiefer vs. PV-Anlage: Anspruch auf Fällgenehmigung?

VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 - 24 K 46/24

1. Die Betroffenheit des Einsatzes erneuerbarer Energien führt nicht automatisch dazu, dass eine Fällgenehmigung zu erteilen ist.

2. Vielmehr muss der Einsatz erneuerbarer Energien als öffentlicher Belang "überwiegen" und die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "erfordern". Daher ist der öffentliche Belang mit den Interessen des Baumschutzes abzuwägen (hier: Überwiegen des Baumschutzes.

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IBRRS 2026, 0092
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsversteigerung: Kein sofortiger Antrag auf Sicherheitsleistung 14 Minuten nach Abgabe des Gebots

BGH, Beschluss vom 11.12.2025 - V ZB 70/24

1. Ein Antrag auf Sicherheitsleistung ist nur dann sofort gestellt, wenn er von dem Beteiligten unmittelbar nach Abgabe und Protokollierung des Gebots angebracht wird. Dies gilt nicht nur bei einem Übergebot, sondern auch bei dem ersten Gebot.*)

2. Bleiben in einem Versteigerungstermin zwei Gebote wirksam, weil der Zurückweisung des höheren Gebots sofort widersprochen worden ist, liegt eine hinreichende Aufforderung zur Abgabe weiterer Gebote i.S.v. § 73 Abs. 1 Satz 2 ZVG nur vor, wenn das Vollstreckungsgericht bei der Aufforderung darauf hinweist, dass beide Gebote für den Zuschlag in Betracht kommen. Fehlt es hieran, ist der Zuschlag nach § 83 Nr. 7 ZVG zu versagen.*)

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IBRRS 2026, 1218
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Verwertungskündigung wegen erforderlicher Sanierungsmaßnahmen?

AG Hannover, Urteil vom 09.08.2024 - 516 C 2278/24

Allein die Tatsache, dass der geschuldete Mietzins hinter dem dann tatsächlich angemessenen Miet­zins Zurückbleiben würde, kann nicht zwingend und ohne weitere Begründung zur Annahme eines erheblichen Nach­teils führen. Anderenfalls würde jede Sanierungsmaßnahme zu einer Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechti­gen, was angesichts des § 559 BGB vom Gesetzgeber offen­sichtlich nicht gewollt war.

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IBRRS 2026, 1216
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Wärmpumpen-Außeneinheit: Was ist zu beachten?

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 13.05.2026 - 303b C 12/25

1. Liegt keine sog. privilegierte Maßnahme des § 20 Abs. 2 WEG vor, kann der Wohnungseigentümer die Gestattung der baulichen Veränderung verlangen, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind.

2. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung müssen die wesentlichen Tatsachengrundlagen und Informationen vor der Entscheidung ordnungsgemäß aufbereitet und den Wohnungseigentümern vorbereitend zur Kenntnis gebracht worden sein.

3. Wann es erforderlich ist, den Wohnungseigentümern bereits vor der Eigentümerversammlung Unterlagen oder Informationen in welchem Umfang zur Verfügung zu stellen, hängt von dem Beschlussgegenstand und den auszuwertenden Unterlagen bzw. Informationen ab.

4. Für den Bereich von Baubeschlüssen ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Umfang und die Folgen der beabsichtigten Maßnahmen zu untersuchen und die Eigentümer über diese umfassend zu informieren sind (Zschieschack, ZWE 2024, 110, 111), wobei auch hier der Umfang der zur Verfügung zu stellenden Informationen je nach Maßnahme unterschiedlich ist.

5. Die Beschaffung der Informationen ist Sache des Eigentümers.

6. Es ist nicht ausreichend, die konkreten Maße einer Wärmepumpen-Außeneinheit einen Tag vor der Eigentümerversammlung zu übersenden.

7. Es ist ebenfalls nicht ausreichend, die Daten zur Geräuschimmission einer Wärmepumpen-Außeneinheit einen Tag vor der Eigentümerversammlung zu übersenden.




IBRRS 2026, 1238
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsschluss per WhatsApp?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2026 - 9 U 27/25

1. Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden gem. § 147 Abs. 2 BGB.*)

2. Der unter Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Selbst bei komplexen Verträgen ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände davon auszugehen, dass sie innerhalb von vier Wochen angenommen werden .

3. Bloßes Schweigen ist regelmäßig keine Willenserklärung. Kann der Antragende nach Treu und Glauben einen Widerspruch des Antragsempfängers erwarten, falls dieser mit dem Angebot nicht einverstanden ist, kommt dem Schweigen des Antragsempfängers ausnahmsweise der Erklärungswert einer Zustimmung zu ("beredtes Schweigen").

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IBRRS 2026, 1243
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ProzessualesProzessuales
Wann muss Kläger bei ausbleibender Vorschussanforderung nachfragen?

BGH, Urteil vom 24.04.2026 - V ZR 124/25

1. Das Gericht darf dem Kläger bei unklaren oder unvollständigen Wertangaben in der Klageschrift aufgeben, seine Angaben zu präzisieren, bevor es den Wert für die Gerichtsgebühren vorläufig festsetzt.*)

2. Zur Nachfrageobliegenheit des Klägers bei ausbleibender Vorschussanforderung.*)

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