Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 24.06.2026 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit heute
IBRRS 2026, 1474
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 25.09.2023 - 9 U 7342/22 Bau
1. Ein Bedenkenhinweis des Auftragnehmers muss klar, vollständig und erschöpfend die nachteiligen Folgen der vorgesehenen Werkleistung (hier: Ausführung einer Tiefgarage im Grundwasserbereich) sowie die sich daraus ergebenden Gefahren konkret aufzeigen. Der Auftraggeber muss so konkret, detailliert und vollständig informiert werden, dass er die Tragweite der Nichtbefolgung des Hinweises erkennen kann (hier bejaht).
2. Ausnahmsweise kann auch bei einem VOB/B-Vertrag ein mündlicher Bedenkenhinweis genügen.
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IBRRS 2026, 1485
Prozessuales
BGH, Urteil vom 12.06.2026 - V ZR 205/24
Eine Untätigkeit der Parteien führt nicht zum Stillstand des Verfahrens i.S.d. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn die Verfahrensleitung bei dem Gericht liegt, das für den Fortgang des Prozesses Sorge zu tragen hat. *)
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Online seit 26. Juni
IBRRS 2026, 1481
Öffentliches Baurecht
OVG Sachsen, Beschluss vom 12.05.2026 - 1 B 6/26
1. Eine Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist.
2. Ein Baubeginn liegt nur dann vor, wenn Bauarbeiten stattfinden, die zielgerichtet in Ausnutzung der erteilten Baugenehmigung erfolgen und der Errichtung des genehmigten Vorhabens dienen.
3. Auch ein ordnungswidriger Baubeginn (hier wegen Fehlens einer Baubeginnsanzeige und Vorlage der bautechnischen Nachweise) hindert den Fristablauf.
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IBRRS 2026, 1452
Prozessuales
KG, Beschluss vom 24.02.2026 - 7 W 2/26
Zur Frage, ob und wann die Ablehnung von weiteren Beweisfragen bzw. Ergänzungsfragen im selbständigen Beweisverfahren im Wege der sofortigen Beschwerde überprüft werden kann.*)
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Online seit 25. Juni
IBRRS 2026, 1448
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2025 - 22 U 64/24
1. Der Anspruch auf Vorschuss für die Kosten der Mängelbeseitigung ist zu schätzen. Dabei kommt es auf die voraussichtlich aufzuwendenden Mängelbeseitigungskosten an.
2. Baukostensteigerung sind bei der Bemessung des Vorschussanspruchs berücksichtigungsfähig.
3. Der Besteller hat Anspruch auf Vorschuss für die Maßnahmen, die den Mangel sicher beseitigen.
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IBRRS 2026, 1476
Vergabe
OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2026 - 9 U 8/26
1. Rechtsdienstleistung ist jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht, unabhängig davon, wie intensiv oder schwierig diese Prüfung ist.
2. Rechtsdienstleistungen können nach § 5 RDG zulässig sein, soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild (hier: Beschaffungsdienstleister) gehören.
3. Hiernach sind unter anderem folgende Tätigkeiten entweder wegen schematischer und routinemäßiger Rechtsanwendung im Rahmen administrativer Vergabebegleitung bereits keine Rechtsdienstleistungen oder jedenfalls als Nebenleistung zum Tätigkeitsbild eines Beschaffungsdienstleisters zulässige Rechtdienstleistungen: "Begründungen für die Dokumentation des Vergabeverfahrens, bspw. Begründung für eine verlängerte Angebotsfrist oder Bindefrist", "Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (...), "Zuarbeit der Vergabestelle prüfen und konsolidieren: Kostenanschlag, LV einschl. Anlagen, Vergabevoranmeldung, Vergabeanmeldung, ggf. bereits vorliegende Begründungsentwürfe (z.B. Losvergabe, Produktneutralität o.ä.), unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberechts (...)", "Art des Vergabeverfahrens festlegen", "in Abstimmung mit PL Eignungs- und Zuschlagkriterien sowie zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen festlegen" und "Vergabedokumentation und Vergabevermerk einschließlich Anlagen erstellen (...)".
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IBRRS 2026, 1388
Wohnungseigentum
LG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2025 - 10 S 11/24 WEG
Legt eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Jahresabrechnung vor, die einen der Teilungserklärung widersprechenden Verteilerschlüssel zu Grunde legt, tritt keine Erfüllung i.S.d. § 362 BGB ein. Erfüllung setzt voraus, dass ein ordnungsgemäßer Entwurf vorgelegt wird und die Jahresabrechnung zumindest weitgehend mangelfrei ist. Fehler der Jahresabrechnung perpetuieren sich im Vermögensbericht.
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IBRRS 2026, 0418
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 10.11.2025 - 14 W 1459/25
Die Zulässigkeit isolierter selbständiger Beweisverfahren beurteilt sich insbesondere danach, ob der Katalog des § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO die antragstellerseits formulierten Sachverständigenfragen abdeckt; dass die zu erwartenden Sachverständigenantworten gemäß der vorausschauenden richterlichen Einschätzung in einem sich abzeichnenden Hauptsacheverfahren möglicherweise unbehelflich sein werden, hat außen vor zu bleiben.
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Online seit 24. Juni
IBRRS 2026, 1286
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 18.09.2024 - 28 U 1261/24 Bau
1. Bei einem Vertrag über die Herstellung und Montage mehrerer Trafostationen handelt es sich um einen Bauvertrag i.S.v. § 650a BGB.
2. Die Angabe eines Liefertermins in einer bestimmte Kalenderwoche ist zwar grundsätzlich kalendermäßig bestimmt bzw. bestimmbar. Ob es sich dabei jedoch auch um einen verbindlichen Liefertermin handelt, dessen Überschreitung unmittelbar - also ohne vorherige Mahnung - zum Verzug führt, ist durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln (hier verneint).
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IBRRS 2026, 1432
Vergabe
EuGH, Urteil vom 18.06.2026 - Rs. 575/24
Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie (EU) 2019/1024 (...) ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, auf das mehrere öffentliche Stellen gemeinsam einen beherrschenden Einfluss ausüben können, unter den Begriff "öffentliches Unternehmen" im Sinne dieser Bestimmung fällt, ohne dass für die Vermutung eines solchen Einflusses geprüft werden muss, ob diese Stellen einvernehmlich handeln und gemeinsame Interessen haben.*)
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