Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 03.06.2026 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 12. Juni
IBRRS 2026, 1363
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 13.05.2026 - XII ZR 74/24
Für die Beurteilung, ob ein Mietvertrag als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist der Marktwert der Nutzungsüberlassung anhand der Miete zu ermitteln, die für vergleichbare Objekte erzielt wird. In der Regel wird sich der Tatrichter bei der Ermittlung der orts- oder marktüblichen Miete einschließlich der Frage, welche Objekte vergleichbar sind, sachverständig beraten lassen müssen und für den Fall, dass ausnahmsweise keine geeigneten Vergleichsobjekte gefunden werden können, einen mit der konkreten Marktsituation vertrauten Sachverständigen beurteilen lassen müssen, welche Miete für dieses besondere Objekt erzielt werden kann (im Anschluss an Senatsurteile vom 30. Juni 2004 - XII ZR 11/01 - NZM 2004, 741 und vom 10. Juli 2002 - XII ZR 314/00 - NZM 2002, 822).*)
Volltext
IBRRS 2026, 1341
Sachverständige
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2025 - L 15 SB 171/25
1. Der gerichtlich bestellte Sachverständige erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist, wenn er eine mangelhafte Leistung erbracht hat und er die Mängel nicht in einer von der heranziehenden Stelle gesetzten angemessenen Frist beseitigt.
2. Die Einräumung einer Frist zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn das schriftliche Gutachten grundlegende Mängel aufweist oder wenn offensichtlich ist, dass eine Mängelbeseitigung nicht erfolgen kann.
3. Ein Sachverständigengutachten ist wegen inhaltlicher Mängel unverwertbar, wenn es in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist, der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, sodass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen, oder wesentliche Gutachtenteile (z. B. die Auseinandersetzung mit der Aktenlage oder mit wissenschaftlicher Literatur und Vorgutachten) fehlen.
4. Es existiert kein Rechtssatz dahingehend, dass das Verstreichen eines längeren Zeitraums von - mindestens oder etwa - sechs Monaten oder von mehr als einem Jahr zwischen der Durchführung des Ortstermins und der Vorlage des schriftlichen Sachverständigengutachtens dazu führt, dass das vorgelegte schriftliche Gutachten schlechthin unbrauchbar und deshalb unverwertbar ist.
Volltext
Online seit 11. Juni
IBRRS 2026, 1325
Bauvertrag
OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2026 - 16 U 102/25
Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers vom Besteller erklärte Aufrechnung mit kündigungsbedingten Fertigstellungsmehrkosten ist wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbar, wenn die aufrechenbar gegenüberstehenden Forderungen aus demselben Vertrag stammen.
Volltext
IBRRS 2026, 1152
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 23.07.2025 - VIII ZR 287/23
1. Eine rechtzeitige Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB heilt nicht die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB, die auf denselben Zahlungsrückstand gestützt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.04.2025 - VIII ZR 145/24, IMRRS 2025, 0913).
2. Die Vorschrift des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch analog auf die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB anwendbar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.04.2025 - VIII ZR 145/24, IMRRS 2025, 0913).
Volltext
IBRRS 2026, 1277
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2026 - 2-13 S 60/25
Ein Anspruch auf Übersendung von Dateien besteht aus § 18 Abs. 4 WEG nicht; eine "digitale Einsicht" erfordert die Zurverfügungstellung von Dateien nicht.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1327
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.05.2026 - VI ZR 255/25
Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss der Tatrichter, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.*)
Volltext
Online seit 10. Juni
IBRRS 2026, 1313
Architekten und Ingenieure
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2026 - 12 U 160/23
1. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten stellt jede Pflichtverletzung einen gesonderten Streitgegenstand dar.*)
2. Macht der Bauherr mit der Klage Schadensersatz wegen bestimmter Mangelerscheinungen geltend, so hemmt dies auch dann die Verjährung des Anspruchs, wenn der Schaden von einer anderen als in der Klageschrift angegebenen Pflichtverletzung des Architekten verursacht wurde.*)
3. Der Bauherr muss sich ein Planungsverschulden des Statikers im Verhältnis zum planenden Architekten als Mitverschulden zurechnen lassen, wenn der Statiker fehlerhafte Pläne überlässt oder dazu sonstige Angaben macht, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen.*)
4. Ein nach Durchführung der Beweisaufnahme erfolgter weiterer Beweisantritt kann zurückgewiesen werden, da eine Partei gehalten ist, sogleich sämtliche Beweismittel für ihre Behauptung zu benennen.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1323
Vergabe
EuGH, Urteil vom 04.06.2026 - Rs. C-820/24
Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU (...) über die öffentliche Auftragsvergabe (...) ist dahin auszulegen, dass die "Laufzeit" eines Auftrags im Sinne dieser Bestimmung nicht andauert, wenn der Auftragnehmer die nach dem in Rede stehenden Auftrag zu erbringenden Leistungen vollständig erbracht, der öffentliche Auftraggeber diese Leistungen endgültig abgenommen und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gelegt hat, auch wenn der öffentliche Auftraggeber das darin angegebene Entgelt noch nicht bezahlt hat.
Volltext
IBRRS 2026, 1258
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 6/24
1. Die Regelungen über den Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB finden grundsätzlich auch in dem Fall Anwendung, dass der Mieter geltend macht, der Vermieter habe den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entgegen § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB nicht beachtet.*)
2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB) ist nicht schon dann verletzt, wenn der Vermieter vor der Beauftragung von Leistungen, deren Kosten er im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegt, keine Vergleichsangebote einholt. Vielmehr ist zunächst entscheidend, dass der Vermieter die fraglichen Leistungen zu nicht marktgerechten, objektiv überhöhten Preisen beauftragt hat und deshalb das Einholen von Vergleichsangeboten auch zu einer Kosteneinsparung geführt hätte.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1280
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 70/25
Es widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn bei einer Änderung der Kostenverteilerschlüssel von Miteigentumsanteilen auf einen Flächenschlüssel in die Berechnung beheizbare, aber öffentlich-rechtlich nicht zum Wohnen geeignete, Dachgeschossräume einbezogen werden.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1324
Versicherungsrecht
OLG Dresden, Beschluss vom 21.04.2026 - 4 U 224/26
Mit der Zahlung der Kosten für ein von ihm beauftragtes Sachverständigengutachten erbringt der Versicherer keine Entschädigungsleistung an den Versicherungsnehmer, auch wenn diese Kosten letztlich in dessen Interesse aufgewandt werden. Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht im Wege der Drittschadensliquidation begründen.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1303
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2026 - 17 W 10/26
1. Für die Streitwertfestsetzung ist das zu schätzende Interesse des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und nicht das objektive wirtschaftliche Gewicht der zu klärenden Rechts- und Tatsachenfragen maßgeblich.
2. Für den Wert des selbstständigen Beweisverfahrens ist grundsätzlich der Wert des Hauptsacheanspruchs maßgeblich, dessen Voraussetzungen im vorbereitenden Beweisverfahren geklärt werden sollen. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert.
Volltext
Online seit 9. Juni
IBRRS 2026, 1320
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 47/25
Auf die seitens des Vermieters von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung von durch den Mieter betriebenen Einzelöfen auf die eigenständig gewerbliche Lieferung der Wärme durch einen Wärmelieferanten findet die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage der Kosten einer solchen Lieferung als Betriebskosten auf die Mieter weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1284
Bauhaftung
OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2025 - 4 U 90/24
1. Die Bergschadenshaftung wegen eines Sachschadens setzt eine bereits eingetretene und noch andauernde Integritätsverletzung der Sachsubstanz voraus.
2. Allein die Möglichkeit einer zukünftigen Beschädigung unabhängig vom Wahrscheinlichkeitsgrad ihres Eintretens vermag keinen Bergschadensersatzanspruch auszulösen. Gleiches gilt für die bloße Belegenheit eines Grundstücks in einem Bergschadensgebiet.
3. Reine Vermögensschäden sind im Rahmen der Bergschadenshaftung nicht ersatzfähig.
Volltext
IBRRS 2026, 1282
Vergabe
VG Braunschweig, Urteil vom 15.10.2025 - 8 A 429/24
1. Verstöße gegen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Buchst. b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 sind (auch) Verstöße gegen Vorschriften des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG), das wiederum auf die VOB/A 2019 verweist.*)
2. Nach Art. 35 Abs. 2 Buchst. b Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 sind insbesondere diejenigen Verstöße sanktionswürdig, die den Prozess bis zur Auftragsvergabe, d.h. der Zuschlagserteilung regeln. Das betrifft alle jene Vorschriften, die beeinflussen können, welches Unternehmen den Zuschlag erhält.*)
3. § 8 Abs. 2 NTVergG verlangt vom Hauptunternehmer einen Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und verpflichtet spiegelbildlich den öffentlichen Auftraggeber, diesen Nachweis zu verlangen und zu prüfen. § 8 Abs. 2 NTVergG konkretisiert und überlagert die von § 6a VOB/A 2019 vorgesehene Eignungsprüfung. Während der Katalog in § 6a Abs. 2 VOB/A 2019 nicht zwingend abzufragen ist, bestimmt § 8 Abs. 2 NTVergG ein zwingend zu prüfendes Eignungskriterium.*)
4. Für Nachunternehmer sieht weder das NTVergG noch die VOB/A 2019 zwingend eine Eignungsprüfung vor.*)
5. Die Finanzkorrekturleitlinie normiert keine tatbestandlichen Voraussetzungen, sondern enthält ermessenslenkende Vorschriften. Ähnliche Verstöße können bei gleichmäßiger Ermessensausübung ebenfalls geahndet werden.*)
6. Die Behörde darf zum Zwecke einer möglichst einheitlichen Anwendung der Finanzkorrektur grundsätzlich den Regeleinstufungen aus der Finanzkorrekturleitlinie folgen und dementsprechend die Höhe der prozentualen Sanktion errechnen.*)
7. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde die Zuwendung auf die Höhe der beantragten Kosten deckelt (Zuwendungshöchstgrenze), gleichzeitig aber zur Berechnung der Sanktionshöhe die tatsächlich entstandenen, höheren Kosten zugrunde legt. Die Wahl dieser Bezugsgröße führt regelmäßig zu prozentual höheren Abzügen als von der Finanzkorrekturleitlinie vorgesehen und führt damit strukturell zu unverhältnismäßigen Ergebnissen.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1311
Wohnraummiete
LG Hamburg, Beschluss vom 18.05.2026 - 334 S 4/26
Zu den Voraussetzungen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Vorschuss gem. § 555a Abs. 3 Satz 2 BGB im einstweiligen Rechtsschutz.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1279
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 89/24
Eigentümer haben gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Beseitigung einer durch einen Eigentümer auf einer Gemeinschaftsfläche errichteten unzulässigen baulichen Veränderung, wenn von dem Bauwerk eine Beeinträchtigung ausgeht und Beseitigungsansprüche gegen den Eigentümer wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1316
Versicherungsrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2025 - 4 U 18/24
1. Voraussetzung einer „Überflutung von Grund und Boden“ im Rahmen einer Elementarschadenversicherung ist, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche des versicherten Grundstücks durch starke Niederschläge von erheblichen Wassermengen bedeckt wird, welche nicht auf normalem Wege abfließen, so dass das Wasser nicht mehr „erdgebunden“ ist.
2. Versicherungsschutz wegen Überflutung umfasst daher nur Schäden, die dadurch hervorgerufen werden, dass das Grundstück außerhalb des Gebäudes überflutet wird, also das Wasser über die Erdoberfläche hinaus austritt oder über es geleitet wird.
3. Die Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen aufgrund mangelnder Entwässerung unterfällt in der Regel nicht dem Versicherungsschutz, wenn dies auf bauliche Gegebenheiten und mangelnde Entwässerung zurückzuführen ist.
4. Der Versicherungsnehmer muss - auch bei bekannten Starkregenereignissen - den Nachweis führen, dass Witterungsniederschläge zu einer Überflutung des Grund und Bodens, auf dem sich das versicherte Gebäude befindet, geführt haben und dass die Überschwemmung des versicherten Grundstücks adäquat kausal für den Schadenseintritt am Gebäude gewesen ist, wobei Mitursächlichkeit ausreichen kann.
Volltext
Online seit 8. Juni
IBRRS 2026, 1287
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 25.09.2024 - 28 U 1874/24 Bau
1. Eine als "Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB" überschriebene Erklärung, die auch in der Begründung auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund abstellt, kann nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werden.
2. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach mit der Beendigungserklärung eines Verbrauchers stets das für diesen günstigste Gestaltungsrecht ausgeübt wird.
3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund kann jedenfalls dann als (hilfsweise) freie Kündigung ausgelegt werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Vertrag unter keinen Umständen weitergeführt werden soll (hier bejaht).
Volltext
IBRRS 2026, 1267
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2026 - 2-13 S 118/24
In die Jahresabrechnung sind auch Einnahmen einzustellen, die zu Unrecht - hier aufgrund von Fehlüberweisungen - erfolgt sind und im Abrechnungszeitraum nicht zurückgeführt wurden.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1047
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 18.12.2025 - 6 U 468/25
1. Die Teilungsversteigerung von Nachlassgrundstücken kann von einem Miterben verlangt werden, auch wenn eine Gesamtauseinandersetzung des Nachlasses (noch) nicht erfolgt ist. Dies gilt jedenfalls dann, solange keine entgegenstehende Teilungsanordnung des Erblassers oder eine die Miterben bindende Teilungsabrede vorliegt.
2. Der Zustimmung der übrigen Miterben bedarf es nicht.
Volltext
IBRRS 2026, 1278
Sachverständige
OLG Dresden, Beschluss vom 07.04.2026 - 4 W 170/26
1. Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist dessen Qualifikation für die Beantwortung der Beweisfragen nicht zu prüfen.*)
2. Wird das Ablehnungsgesuch nicht binnen zwei Wochen nach Kenntnis gestellt, ist die Ablehnung nur zulässig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, ohne sein Verschulden an einer früheren Geltendmachung des Ablehnungsgrundes gehindert gewesen zu sein.*)
Volltext
Online seit 5. Juni
IBRRS 2026, 0344
Insolvenzrecht
LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2025 - 91 O 4/17
Vereinbaren die Parteien eines Grundstücksvertrags, dass der Kaufpreis nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Aktien in einer erst zum Erfüllungszeitpunkt nach dem Kurswert zu bestimmenden Stückzahl beglichen wird, liegt ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 24 f. BauGB vor. Die Vereinbarung ist als Ersetzungsbefugnis nach § 364 BGB auszulegen.
Volltext
Online seit 3. Juni
IBRRS 2026, 1274
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 20.05.2026 - VIII ZR 46/25
Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des § 556c BGB auf eine durch den Vermieter von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes von durch die Mieter betriebenen Einzelöfen auf eine Wärmelieferung (im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 47/25, zur Veröffentlichung bestimmt).*)
IBRRS 2025, 1506
Werkvertrag
OLG München, Beschluss vom 17.10.2023 - 28 U 1690/23 Bau
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann aus dem zwischen einem Voreigentümer und einem Dritten geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Sondereigentumseinheiten mit Ausbaurecht keinen Anspruch gegen den Dritten auf Zahlung eines Vorschusses für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die bei Durchführung der Ausbauarbeiten entstanden sind, herleiten.
2. Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was er hierauf im einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht.
Volltext
IBRRS 2026, 1268
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2026 - 1 KN 15/25
1. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Teilbereich eines gem. § 1 Abs. 4 BauNVO gegliederten Dorfgebiets für sich allein betrachtet alle Anforderungen der allgemeinen Zweckbestimmung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO erfüllt.*)
2. Auch größere Betriebe des Beherbergungsgewerbes wie ein Wellness-Hotel mit rund 60 Zimmern zählen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO zu den regelmäßig zulässigen Nutzungen.*)
Volltext
IBRRS 2026, 1251
Wohnungseigentum
LG Berlin II, Urteil vom 22.05.2026 - 56 S 1/26 WEG
1. Wendet sich der Berufungskläger gegen die Verurteilung, den Zutritt zu seinem Sondereigentum zu gewähren und in diesem Bereich Arbeiten zu dulden, so bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach dem Interesse des Berufungsklägers, den Zutritt zu verhindern, und nach den Beeinträchtigungen, die aus seiner Sicht mit der Vornahme dieser Arbeiten für ihn verbunden sein können.
2. Notmaßnahmen, die den Zutritt zum Sondereigentum und weitere Handlungen zur Vermeidung von Schäden oder zum Schutz vor einem Schadenseintritt erfordern, hat der Sondereigentümer zu dulden.
3. Bestimmungswidrige Wasseraustritte stellen regelmäßig einen hinreichenden Grund dar, der es rechtfertigt, einen Wohnungseigentümer zum Zutritt zu seiner Sondereigentumseinheit und zur Duldung von Maßnahmen zur Beseitigung des Feuchtigkeitsaustritts zu verpflichten.
4. Im Fall der Vermietung von Sondereigentum kann die Gemeinschaft auch vom Sondereigentümer verlangen, dass dieser auf seinen Mieter entsprechend einwirkt und diesen auf Duldung des Betretens der Wohnung in Anspruch nimmt.
Volltext
IBRRS 2026, 1266
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2026 - 2-13 S 115/25
1. Zur Sicherung der Liquidität ist die Bildung einer Liquiditätsrücklage im Grundsatz ordnungsgemäß, da sie vermeidet, dass der Verwalter bei Liquiditätsengpässen unzulässigerweise auf die Erhaltungsrücklage zugreift.*)
2. Mit der Bildung der Liquiditätsrücklage muss auch beschlossen werden, dass diese zum Ende des Abrechnungszeitraums zurückgeführt wird, da nur so sichergestellt ist, dass die Ausgaben in der Abrechnung nach den maßgeblichen Verteilerschlüsseln auf die Eigentümer umgelegt werden.*)
Volltext
IBRRS 2026, 0345
Zwangsvollstreckung
LG Hagen, Beschluss vom 27.06.2025 - 3 T 99/25
1. Nach § 42 ZVG ist jedermann ohne Darlegung eines rechtlichen Interesses, ohne Ausweis, ohne Vollmacht und ohne sonstige Unterlagen für sich oder andere und ohne am Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt zu sein, berechtigt, in die Gerichtsakten Einsicht zu nehmen.
2. Der Kreis der Berechtigten gem. § 42 ZVG ist nicht identisch mit dem aus § 299 ZPO.
3. Das Recht auf Akteneinsicht im Zwangsversteigerungsverfahren gem. § 42 ZVG besteht auch dann, wenn der Versteigerungstermin aufgehoben ist.
4. Das Einsichtsrecht endet erst mit Verkündung des letzten Gebots und dem Schluss der Versteigerung oder mit der Zuschlagserteilung und kann gegebenenfalls auch wiederholt wahrgenommen werden.
Volltext




