Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 07.05.2026 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit gestern
IBRRS 2026, 0934
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 07.10.2025 - IX R 26/24
1. Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen.*)
2. Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021, BGBl I 2021, 2805) stellt auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts dar.*)
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Online seit 7. Mai
IBRRS 2026, 1069
Bauträger
BGH, Urteil vom 22.04.2026 - VII ZR 88/25
Zur Auslegung der Formulierung "nach vollständiger Fertigstellung" in der Ratenzahlungsbestimmung eines Bauträgervertrags.*)
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IBRRS 2026, 0479
Werkvertrag
BGH, Beschluss vom 05.02.2026 - IX ZR 23/24
1. Der Besteller eines Werks hat die Möglichkeit, den Schaden nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Weise zu bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt.
2. Hat der Besteller die durch das Werk geschaffene oder bearbeitete Sache veräußert, ohne dass eine Mängelbeseitigung vorgenommen wurde, kann er den Schaden nach dem konkreten Mindererlös wegen des Mangels der Sache bemessen.
3. Dem Besteller bleibt bei Veräußerung der Sache überdies die Möglichkeit, den Schaden nach einem den konkreten Mindererlös übersteigenden Minderwert zu bemessen, wenn er nachweist, dass der erzielte Kaufpreis den tatsächlichen Wert der Sache übersteigt.
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IBRRS 2026, 0972
Öffentliches Baurecht
VG Hannover, Urteil vom 25.09.2025 - 12 A 2759/22
1. Von der Regel, dass eine landwirtschaftliche Betätigung auf ausschließlich fremden Grund und Boden für eine Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht genügt, sind Ausnahmen denkbar.*)
2. Solche Ausnahmen sind möglich, wenn besondere personelle und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Landwirt und Verächter bestehen.
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IBRRS 2026, 1062
Wohnraummiete
AG Essen, Beschluss vom 17.03.2026 - 138 C 288/25
1. Die fortlaufende unpünktliche Mietzahlung kann dabei einen Kündigungsgrund darstellen.
2. Eine erstmalige Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Zahlungen kann als Abmahnung gedeutet werden, so dass eine zweite Kündigung wegen danach weiter anhaltender unpünktlicher Zahlungen jedenfalls gerechtfertigt ist.
3. In der Regel wird der Vermieter bei einer Kündigung wegen fortdauernd verspäteter Mietzahlungen die Zahlungseingänge der maßgeblichen vergangenen Monate aufführen müssen, damit der Mieter weiß, von welchem Sachverhalt der Vermieter ausgeht.
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