Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 05.05.2026 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit heute
IBRRS 2026, 0996
Bauarbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.09.2025 - 12 Sa 1082/24
Für ein schriftliches Erheben i. S. der Ausschlussfrist aus § 13 Abs. 1 RTV Bau ist die Wahrung der Textform und damit gegebenenfalls eine E-Mail ausreichend. Einer schriftlichen, also eigenhändig unterzeichneten Mitteilung bedarf es nicht. Dies gilt auch für die Geltendmachung als Auslöser der Klagefrist nach § 13 Abs. 2 RTV Bau als zweiter Stufe der Ausschlussfrist.*)
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IBRRS 2026, 0959
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 02.04.2026 - 19 W 410/26
Lässt der Antragsteller wegen des eindeutigen Ergebnisses der Beweiserhebung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens seinen Anspruch fallen, ist ohne Fristsetzung in analoger Anwendung von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ein Kostenbeschluss zu erlassen.
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