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19 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 27.02.2026 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit heute

IBRRS 2026, 0516
Beitrag in Kürze
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsgutachter "fällt aus": Gericht bestimmt Höhe der Mängelbeseitigungskosten!

BGH, Urteil vom 18.12.2025 - VII ZR 53/23

1. Erweist sich die von den Parteien in erster Linie gewollte Leistungsbestimmung durch einen Schiedsgutachter als nicht durchführbar, hat das Gericht in entsprechender Anwendung des § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB die Leistung selbst - gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen - durch Urteil zu bestimmen (Fortführung von BGH, IBR 2021, 332; IBR 2013, 578; Urteil vom 14.07.1971 - V ZR 54/70, BGHZ 57, 47).*)

2. Bedient sich das Gericht hierfür sachverständiger Hilfe, hat es nicht lediglich eine Plausibilitäts- oder Vertretbarkeitsprüfung vorzunehmen, sondern sich - in Auseinandersetzung mit dem Sachverständigengutachten - eine eigene Überzeugung zu bilden und hierbei etwaige Ermessens- und Bewertungsspielräume selbst auszufüllen (Anschluss an BGH, IBR 2013, 578).*)

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IBRRS 2026, 0515
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Umlageklauseln für Koordination und Bauschuttentsorgung sind unwirksam!

KG, Urteil vom 24.06.2025 - 21 U 165/24

1. Der Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung besteht auch für Zusatzaufträge und Anordnungen des Auftraggebers nach § 650b BGB oder nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B.

2. Im Sicherungsprozess hat der Unternehmer den Anspruchsgrund in vollem Umfang darzulegen und zu beweisen. Für die Darlegung der Anspruchshöhe reicht schlüssiger Klägervortrag; der Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung der Vergütung ist im Sicherungsverfahren nicht zu klären.

3. Planlisten, Baubeschreibungen und Raumbücher sind im Vergleich zu dem für das Bausoll maßgeblichen bepreisten Leistungsverzeichnis (hier) nachrangig und erweitern das Bausoll nicht.

4. Vom Auftraggeber gestellte Umlageklauseln für die Koordination und Bauschuttentsorgung unterliegen der AGB-Inhaltskontrolle und halten dieser nicht stand.

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Online seit gestern

IBRRS 2026, 0360
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Genehmigungsrisiko kann auf Besteller übertragen werden!

OLG München, Beschluss vom 25.07.2025 - 27 U 3575/24 Bau

1. Eine Vertragsänderung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, insbesondere dann, wenn ein Vertragspartner ein modifiziertes Angebot unterbreitet und der andere Teil durch widerspruchslose Fortführung des Vertragsvollzugs, namentlich durch Entgegennahme weiterer Leistungen und vorbehaltlose Zahlung, erkennbar zum Ausdruck bringt, sich auf die neue Vertragsgrundlage einlassen zu wollen.

2. Die in einem vom Architekten gestellten Vertrag enthaltene Klausel "Das Genehmigungsrisiko trägt der Auftraggeber" stellt (hier) keine kontrollunterworfene Allgemeine Geschäftsbedingung dar.

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IBRRS 2026, 0491
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Bindefrist verlängern oder Verfahren aufheben?

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2025 - Verg 11/25

1. Das Vergabeverfahren kann wegen "anderer schwerwiegender Gründe" (hier: fehlende Vergabereife wegen ausstehender Genehmigungen) nur dann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn der Aufhebungsgrund nicht vom Auftraggeber verschuldet ist.

2. Eine Verschiebung der Ausführungsfristen um wenige Monate ist kein zwingender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn die Bauleistung nicht mit der Einhaltung der im Vertrag verbindlich festgelegten Ausführungsfrist "steht und fällt".

3. Eine Bindefristverlängerung durch die Bieter führt nur dazu, dass das ursprüngliche Vertragsangebot inhaltlich konserviert und die rechtsgeschäftliche Bindungsfrist eines Angebots verlängert wird. Aussagen dazu, was vertraglich zu gelten hat, wenn die Ausführungsfristen der Ausschreibung und des Angebots nicht mehr eingehalten werden können, sind damit nicht verbunden.

4. Ist der Bieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, das Angebot aufrechtzuerhalten, muss er die Bindefristverlängerung verweigern. Es ist das allgemeine Risiko eines öffentlichen Vergabeverfahrens, dass der Bieter ausscheiden muss, wenn er den Preis nicht halten kann.

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IBRRS 2026, 0477
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sind "Schwarzbauten" bei der näheren Umgebung zu berücksichtigen?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2026 - 1 LB 39/25

Bei der Einordnung der Eigenart der näheren Umgebung sind vorhandene, ungenehmigte Ferienwohnnutzungen zu berücksichtigen, wenn diese in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 4 C 10.18, IBRRS 2019, 2513 m. w. N.). Dies kann trotz langjähriger Arbeit der Gemeinde an einem Beherbergungskonzept zur Steuerung der Zulässigkeit von Ferienwohnnutzungen anzunehmen sein, wenn über zehn Jahre gegen ungenehmigte Ferienwohnnutzungen nur punktuell eingeschritten wurde und das angekündigte systematische Vorgehen zeitlich nicht absehbar ist.*)

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IBRRS 2026, 0504
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unfallverhütungsvorschriften dienen auch dem Schutz des Mieters

OLG München, Beschluss vom 24.07.2025 - 32 U 1584/24

1. Unfallverhütungsvorschriften können die Verkehrssicherungspflichten des Vermieters und seine Pflichten, Beschädigungen der von dem Mieter eingebrachten Sachen zu verhindern, konkretisieren.*)

2. Arbeitgeber sind aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV V3 verpflichtet, die Betriebssicherheit elektrischer Betriebsmittel, und zwar auch privat eingebrachter Geräte, regelmäßig zu prüfen. Befinden sich die Mieträumlichkeiten in einem Betrieb des Vermieters, können die Unfallverhütungsvorschriften auch den Mieter schützen.*)

3. Steht bei einem Brandereignis fest, dass die Schadensursache im Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters lag, muss sich dieser nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten und beweisen, dass er keine den Brandschutz treffenden Pflichten verletzt hat.*)

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IBRRS 2026, 0505
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch Gebrauchsfortsetzung?

OLG München, Urteil vom 25.09.2025 - 32 U 626/25

1. Zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Mietzeit durch Gebrauchsfortsetzung nach § 545 BGB.*)

2. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so werden Mietbedingungen gegenstandslos, die an eine ursprüngliche Befristung oder sonstige Laufzeitregelung anknüpfen.*)

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IBRRS 2026, 0495
Beitrag in Kürze
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer "Bundesmodell" ist verfassungskonform

BFH, Urteil vom 12.11.2025 - II R 25/24

1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) - GrStRefG - ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen.*)

2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG) i.d.F. des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2022 sind materiell verfassungsgemäß.*)

3. Belastungsgrund der Grundsteuer im sog. Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt.*)

4. Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gem. § 254 BewG i.V.m. Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten innerhalb eines Gemeindegebiets gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.*)

5. Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, wenn die Grundsteuer festgesetzt wurde.*)

6. Das Finanzgericht als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 Abs. 2 BewG ermittelten Bodenrichtwerte grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zu Grunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zu verstoßen.*)

7. Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substanziiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.*)

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IBRRS 2025, 2198
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eine Kündigung im Schriftsatz muss deutlich hervorgehoben werden!

LG Krefeld, Beschluss vom 29.07.2025 - 2 T 10/25

1. Enthält ein vorbereitender Schriftsatz eine Kündigung, muss diese gem. § 130e ZPO klar erkennbar sein, damit der Zugang beim Empfänger derselben fingiert wird.

2. Die Kündigung darf weder überraschend noch versteckt sein; sie muss deutlich und übersichtlich zum Ausdruck gebracht werden.

3. Erforderlich ist eine Heraushebung aus dem übrigen Text in nicht zu übersehender Weise, die beim bloßen Durchblättern ohne Weiteres erkennbar ist.

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Online seit 2. März

IBRRS 2026, 0407
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Keine Prüfbarkeit, keine Fälligkeit!

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2024 - 2 U 33/24

1. Die Einrede der fehlenden Prüfbarkeit einer Abrechnung hindert den Fälligkeitseintritt der Werklohnforderung nicht, wenn die Abrechnung objektiv prüfbar ist.

2. Die hinreichende Individualisierung eines mit einem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs erfordert, dass die Forderung durch ihre Kennzeichnung von anderen Forderungen unterschieden und abgegrenzt werden kann. Sie kann sich auch aus außerhalb des Mahnbescheids liegenden Gesichtspunkten ergeben.

3. Ein einheitlicher Werklohnanspruch muss im Mahnbescheid zwar nicht aufgeschlüsselt werden, wohl aber ein Gesamtbetrag, der sich aus mehreren Einzelforderungen zusammensetzt.

4. Die Individualisierung kann nachgeholt werden, wirkt aber nur ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids ist ausgeschlossen.

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IBRRS 2026, 0474
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Informationsanspruch des Bieters sticht Geheimnisschutz!

BVerwG, Urteil vom 17.12.2025 - 10 C 5.24

1. Weder die Unterrichtungspflicht des öffentlichen Auftraggebers nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 VgV und nach § 134 GWB noch das Akteneinsichtsrecht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens nach § 1 Abs. 3 IFG gegenüber einem Informationszugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG vorrangig.*)

2. Die Vertraulichkeitsvorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV dient allein dem Schutz von am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen vor einer Weitergabe ihrer als vertraulich gekennzeichneten Informationen an Dritte nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Einem Informationsanspruch des Bieters im Hinblick auf ausschließlich sein eigenes Angebot betreffende Informationen steht sie nicht entgegen.*)

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IBRRS 2026, 0485
Beitrag in Kürze
KaufrechtKaufrecht
Einmal ist keinmal!

OLG Hamm, Urteil vom 31.07.2025 - 2 U 71/23

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei einem Kaufvertrag über eine Einbauküche weitere Nachbesserungsversuche seitens des Verkäufers als unzumutbar oder als fehlgeschlagen anzusehen sind (§§ 323 Abs. 2, 440 BGB).*)

2. Eine Nachbesserung gilt grundsätzlich erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

3. Der Versuch der Nacherfüllung ist nur dann „fehlgeschlagen“, wenn er zwar unternommen, der geltend gemachte Mangel durch ihn aber nicht bzw. nicht gänzlich beseitigt wird. Das bloße Versäumen eines (zweiten) Nachbesserungstermins ist lediglich ein Unterlassen der Nachbesserung.

4. Für die Beurteilung, ob die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Verkäufers, diesem vorzuwerfende Nebenpflichtverletzungen oder der Umstand, dass der Verkäufer bereits bei dem ersten Erfüllungsversuch, also bei Übergabe, einen erheblichen Mangel an fachlicher Kompetenz hat erkennen lassen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist (hier verneint).

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IBRRS 2026, 0470
Beitrag in Kürze
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Datenschutzstreit um Makler-Bilder: Mieter haben Recht auf Auskunft

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.12.2025 - 5 U 82/24

1. Der Makler ist verpflichtet, wenn er Fotos der Mietwohnung macht, den Mietern darüber Auskunft zu erteilen, wie er mit den personenbezogenen Daten von Mietern umgegangen ist.

2. Dabei muss er zum Beispiel angeben, welche Daten erhoben wurden, woher diese stammen, wie lange sie gespeichert werden, ob damit ein Profil angelegt wurde sowie ob und wie diese automatisch mit Künstlicher Intelligenz verarbeitet wurden.

3. Auch ist der Makler verpflichtet, den Mietern gegebenenfalls eine kostenlose Kopie der gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.

4. Teilt der Makler den Mietern mit, dass er die Daten gelöscht habe und keine Kopien angefertigt worden seien, haben sie keinen Anspruch mehr.

5. Die Mieter stimmen der Verwendung der Lichtbilder zum Verkauf der Immobilie stillschweigend zu, wenn sie die Mitarbeiter des Maklers die Bilder anfertigen lassen.

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IBRRS 2026, 0482
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsätze sind zwingend im PDF-Format einzureichen!

BGH, Urteil vom 10.02.2026 - VI ZR 313/24

Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu übermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Bei führender elektronischer Akte ist eine docx-Datei ein nicht formwirksam eingereichtes Dokument (im Anschluss an BAGE 178, 343, Rz. 12, 43 ff. [zu § 46c Abs. 2 ArbGG]; BVerwG, NVwZ 2023, 1823, Rz. 2 f., 8 ff. [zu § 55a Abs. 2. VwGO]; BFH, BFHE 2024, 834, Rz. 1, 3 ff. [zu § 52a Abs. 2 FGO]).*)

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Online seit 27. Februar

IBRRS 2026, 0442
Beitrag in Kürze
BauhaftungBauhaftung
Herstellerhaftung wegen Abweichung von den aaRdT?

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2026 - 6 U 65/24

1. Der Hersteller eines Produkts ist zur fehlerfreien Herstellung verpflichtet. Er hat im Rahmen der ihn treffenden Fabrikationspflicht dafür zu sorgen, dass eine Qualität erreicht wird, wie sie die in seinen Abnehmerkreisen herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet.

2. Der Hersteller einer WC-Waschtisch-Kombination zur Vorwandmontage hat der Entstehung von Leckagen dadurch vorzubeugen, dass die Verbindungen der frisch- und abwasserführenden Bauteile des von ihr produzierten Grundkörpers der Gefängniskombination zumindest den hierfür allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß ausgeführt werden.

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IBRRS 2025, 3295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Voraussetzungen für Entfall einer Umsatzsteuerbefreiung sind zu prüfen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 2/25

1. Legt ein Bieter einen Steuerbescheid vor, der ihn grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, muss der Auftraggeber eigenständig das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen prüfen.

2. Behördliche Auskünfte entfalten keine Bindungswirkung für die vergaberechtliche Beurteilung.

3. Marktübliche Mischkalkulationen stellen keine "Jedermann-Tarife" i.S.v. § 4 Abs. 11b Satz 3 b) UStG dar. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass dies das gesamte Geschäftsmodell eines Briefkonsolidierers ausmacht.

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IBRRS 2026, 0463
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wirkung des Bauvorbescheids wird durch gestellte Fragen bestimmt und beschränkt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.02.2026 - 1 LA 120/25

1. Auswahl und Zuschnitt der Fragestellung eines Bauvorbescheids liegen in der Entscheidungsfreiheit des Antragstellers mit der Maßgabe, dass nur Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, Gegenstand der Bauvoranfrage sein können.*)

2. Hält sich die vom Antragsteller gestellte Frage innerhalb dieser Grenzen, bestimmt sie auch das Prüfprogramm der Bauaufsichtsbehörde. Spiegelbildlich ist aber auch die Wirkung des erteilten positiven Bauvorbescheids entsprechend beschränkt.*)

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IBRRS 2026, 0440
Beitrag in Kürze
NachbarrechtNachbarrecht
Überflutung durch Hanggrundstück: Muss Eigentümer etwas unternehmen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2026 - 12 U 156/24

1. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, den Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein benachbartes, tiefer liegendes Grundstück durch aktives Tun zu verhindern.

2. Indes darf der natürliche Ablauf wild fließenden Wassers nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.

3. Der Nachteilsbegriff ist objektiviert grundstücksbezogen auszulegen; die Nutzbarkeit des Grundstücks muss gegenüber dem bisherigen Zustand eingeschränkt und es muss eine Belästigung für den Grundstückseigentümer entstanden sein, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch das Grundstück erheblich beeinträchtigt wird.

4. Ein nur drohender Nachteil ist nicht ausreichend; der Nachteil muss tatsächlich eintreten oder doch mit Sicherheit zu erwarten sein.

5. Ein Nachteil setzt voraus, dass ein Übertritt von Wasser nicht nur in extremen Ausnahmefällen zu erwarten, sondern regelmäßig wiederkehrend bei einem heftigen Regen zu befürchten ist.

6. In einer nicht unerheblichen Überschwemmung der Terrasse des Wohngrundstücks mit schlammigem Wasser liegt eine Belästigung, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird.

7. Der Anspruch aus § 1004 BGB ist auf Unterlassung der Beeinträchtigung gerichtet. Lässt sich die drohende Wiederholung der Beeinträchtigung nicht anders verhindern, kann auch ein aktives Eingreifen in Form "geeigneter Maßnahmen" geboten sein.

8. Kam es bislang selbst bei einem maximalen Aufstau von Wasser hinter der Mauer nicht zu Wasserübertritten und ist es ungewiss, ob und unter welchen Bedingungen es zukünftig zu Wasserübertritten kommen kann, fehlt es an einem spürbaren Nachteil i.S.v. § 37 WHG und einer ernsthaft drohenden Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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IBRRS 2026, 0462
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit oder Rückwärtsversicherung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.04.2025 - 3 U 57/24

Nimmt der Versicherungsnehmer ein geändertes Angebot des Versicherers erst an, nachdem er Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls erlangt hat, so ist der Versicherer nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG leistungsfrei.*)

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