Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 135.227 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 281 Urteile neu eingestellt, davon 88 aktuelle.

Über 42.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten

44 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 22.09.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit heute

IBRRS 2025, 2538
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung nach wechselseitigen Kündigungen?

KG, Urteil vom 15.05.2025 - 27 U 117/23

1. Die Einstellung der Arbeiten und der Abzug aller Arbeitskräfte von der Baustelle durch den Auftragnehmer stellt den Extremfall einer unzureichenden Ausstattung der Baustelle dar. Verlangt der Auftraggeber Abhilfe, begründet deren Nichtbefolgung einen schuldhaften Vertragspflichtenverstoß, der den Auftraggeber - unter den weiteren Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB/B - zu einer außerordentlichen Kündigung des Bauvertrags berechtigt.

2. Aufgrund seiner Vorleistungspflicht ist der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet, auch dann seiner Leistungspflicht weiter nachzukommen, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Vergütungshöhe kommt, solange sich der Auftraggeber nicht objektiv in Verzug mit fälligen Abschlagszahlungen befindet. Es gilt der Grundsatz "Vertragsdurchführung vor Preisgewissheit".

3. Wird die im Namen des Auftraggebers aus wichtigem Grund erklärte Kündigung eines Bauvertrags mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde vom Auftragnehmer berechtigterweise unverzüglich zurückgewiesen, wird die Kündigungserklärung nicht wirksam und kann dementsprechend nicht in eine sog. freie Kündigung umgedeutet werden.

4. Lässt das weitere Verhalten der Parteien im Anschluss an den Zugang wechselseitiger Kündigungserklärungen klar erkennen, dass beide Parteien- unabhängig von der jeweiligen Wirksamkeit ihrer Kündigung - nicht weiter an dem Bauvertrag festhalten wollen, liegt eine einvernehmliche Vertragsaufhebung vor.

5. Wird der Bauvertrag nach dem Zugang wechselseitiger Kündigungserklärungen einvernehmlich aufgehoben und keine Regelung über die mit der Vertragsaufhebung verbundenen Rechtsfolgen getroffen, bestimmen sich die wechselseitigen Ansprüche danach, welche materiell-rechtlichen Ansprüche den Vertragsparteien im Zeitpunkt der einvernehmlichen Vertragsaufhebung zustanden. Maßgeblich ist deshalb, ob die Vertragsbeendigung vom Auftraggeber grundlos oder aus wichtigem Grund herbeigeführt worden ist oder ob sich umgekehrt der Auftragnehmer auf einen ihm zustehenden Kündigungsgrund berufen konnte.

6. Haben beide Vertragsparteien im Zeitpunkt der einvernehmlichen Vertragsaufhebung kein Recht zur außerordentlichen Beendigung des Bauvertrags, steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2511
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Preissteigerungen erhöhen den Streitwert des sBV!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.09.2025 - 12 W 110/25

1. Sind die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten Gegenstand des Beweisverfahrens und werden die geltend gemachten Mängel bestätigt, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen.

2. Bei der Wertfestsetzung sind auch nach der Erstbegutachtung eingetretene Preissteigerungen zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. Oktober

IBRRS 2025, 2544
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Verbraucher widerruft: Kein Wertersatz für Vorbereitungshandlungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2025 - 22 U 194/24

1. Der Verbraucher hat für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen Wertersatz zu leisten.

2. Zu Dienstleistungen in diesem Sinne gehören auch Werkleistungen (hier: Einbau eines individuell angepassten Treppenliftes).

3. Zu den erbrachten Leistungen gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern bzw. die schon in das "Werk" eingeflossen sind, nicht jedoch bloße Vorbereitungshandlungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2572
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wenn es mal wieder schnell gehen muss ...

AG Rostock, Urteil vom 21.08.2025 - 50 C 160/25

1. Fehlende Unterlagen sind nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist, die sechs Kalendertage nicht überschreiten soll, vom Bieter vorzulegen.

2. Bei Eilbedürftigkeit kann auch eine sehr kurze Frist von rund acht Stunden angemessen sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2553
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Nach Fensteraustausch muss der Vermieter den Mieter „schulen"!

LG Hamburg, Urteil vom 28.02.2025 - 316 S 35/24

Nach dem Einbau neuer, dicht schließender Fenster ist es Sache des Vermieters, die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen und gegebenenfalls die zur Vermeidung von Schimmelbildung erforderlichen neuen Verhaltensanforderungen zu ermitteln. Der Vermieter muss den Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima hinweisen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2576
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Veräußerungszustimmung: Veräußerer muss im Zweifel Solvenz des Erwerbers nachweisen

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 - 2-13 T 34/25

Für die Einholung der Veräußerungszustimmung ist es nicht ausreichend, wenn der Veräußerer die Solvenz des Erwerbers behauptet, jedenfalls auf Nachfrage muss er diese durch Unterlagen belegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1308
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer aufgelösten GbR

BGH, Beschluss vom 20.03.2025 - V ZB 32/24

Die zur Auseinandersetzung des Vermögens einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts angeordnete Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist jedenfalls dann fortzusetzen, wenn der Auflösungsgrund vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts am 01.01.2024 eingetreten und der Antrag auf Teilungsversteigerung vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1145
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unbestimmter Räumungstitel ist nicht vollstreckbar!

AG Bremen-Blumenthal, Beschluss vom 03.04.2025 - 22 M 2963/24

1. Ein Räumungstitel ist nur vollstreckbar, wenn er die zu räumenden Räume so genau bezeichnet, dass der Gerichtsvollzieher sie ohne Weiteres lokalisieren kann; die Bezeichnung "Gewerberäume" ohne weitere Konkretisierung genügt nicht.

2. Zinsansprüche sind nur insoweit vollstreckbar, als sie unmittelbar und nachvollziehbar aus dem Titel selbst hervorgehen; eine lediglich fakultative Zinspflicht im Falle der Vorfälligkeit erfüllt dieses Erfordernis nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2543
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag angedroht: Richter darf deutlich werden!

KG, Beschluss vom 11.09.2025 - 2 W 26/25

1. Kündigt eine Partei einen Befangenheitsantrag für den Fall an, dass das Gericht an einer bestimmten, ihr missliebigen Rechtsauffassung festhalten sollte, begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter dieses Ansinnen mit deutlichen Worten und unter Hinweis auf die anwaltlichen Berufspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei zurückweist.*)

2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient allein der Tatsachenfeststellung. Sind sämtliche zur Begründung des Ablehnungsersuchens vorgebrachten Tatsachen ohnehin bereits aktenkundig, kann sich dienstliche Erklärung daher auf einen schlichten Verweis auf den Akteninhalt beschränken oder auch ganz unterbleiben.*)

3. Der Umstand, dass ein abgelehnter Richter in einem anderen bei ihm anhängigen Rechtsstreit, an dem die Parteien des Ausgangsverfahren nicht beteiligt sind, nach § 48 ZPO angezeigt hat, dass er von dem Prozessvertreter einer der Parteien Beklagtenvertreter als befangen abgelehnt worden ist, rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 1. Oktober

IBRRS 2025, 2574
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbau eigener Wohnung, Mietwohnung als Ersatz: Eigenbedarf?

BGH, Urteil vom 24.09.2025 - VIII ZR 289/23

Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2541
Beitrag in Kürze
BauhaftungBauhaftung
Kran stürzt um: Wer haftet?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2025 - 29 U 50/24

1. Die Eigentümerin und Vermieterin eines auf einem fremden Grundstück errichteten Turmdrehkrans haftet den beim Umsturz des Krans verletzten Personen aus §§ 836, 837 BGB, wenn der Kran fehlerhaft errichtet wurde und sie sich wegen der Lieferung fehlerhafter Teile nicht entlasten kann.*)

2. Die mit dem Kranaufbau u.a. betraute GmbH und ihren Geschäftsführer treffen eigene Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des im Eigentum Dritter stehenden und auf einem fremden Grundstück fehlerhaft errichteten Krans, was gegenüber den verletzen Personen eine Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB begründen kann.*)

3. Ein Kranprüfungsvertrag zur Erfüllung der Pflichten aus § 26 Abs. 1 u. 4 DGUV Krane entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten auf dem Nachbargrundstück verletzter Dritter. Der Prüfer übernimmt hierdurch weder ohne Weiteres eigene Verkehrssicherungspflichten noch trifft ihn eine Garantenstellung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2535
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
e-Angebot muss unter angegebener Adresse eingehen!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.08.2025 - 1/SVK/025-25

1. Der Zugang eines elektronischen Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer dafür nicht vorgesehenen Adresse eingereicht wird.

2. Hat der Auftraggeber für das konkrete Vergabeverfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Adresse vorgeschrieben und lädt der Bieter das Angebot auf der Vergabeplattform unter einer anderen Adresse hoch, ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht zu Lasten des Bieters.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2533
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Wohnraummiete bei gewerblicher Anmietung zur Mitarbeiterbindung!

LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2024 - 8 S 24/24

1. Maßgeblich für die Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, ist der Nutzungszweck, den der Hauptmieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Dementsprechend liegt ein gewerbliches Mietverhältnis vor, wenn der Hauptmieter die Wohnung zum Zwecke der Weitervermietung an seinen Arbeitnehmer anmietet und nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen will. Für die rechtliche Einordnung des Hauptmietvertrags ist es demgegenüber unerheblich, dass der Hauptmieter seinerseits die Räume an Dritte zu Wohnzwecken weitervermieten will.

2. Die Angabe einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins gehört nicht zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ohne Zeitangabe wirkt zum nächstzulässigen Termin. Dies gilt auch, wenn der Kündigende sich in einer Kündigungserklärung auf mehrere, zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirkende Kündigungsrechte stützt. Ohne gegenteilige Anhaltspunkte ist sein ohne Weiteres erkennbarer Wille dahingehend auszulegen, dass eine schnellstmögliche Beendigung gewünscht ist.

3. Mietet ein Arbeitgeber Wohnungen an, um sie seinen Arbeitnehmern mit dem Ziel zu überlassen, sie an sich zu binden und sich so Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen, liegt eine gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum i.S.d. § 565 Abs. 1 BGB vor.

4. Dass der gewerbliche Mieter die Räume an Dritte zu Wohnzwecken weitervermieten will, ist für die rechtliche Einordnung des Hauptmietvertrags unerheblich. Insbesondere führt dies nicht zur Anwendung der Vorschriften des Wohnraumietrechts auf das (Haupt-)Mietverhältnis.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2565
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Blanko-Absenkungsbeschlüsse zu einem Themenbereich

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.08.2025 - 2-13 T 56/25

Beschlüsse, die ein Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG ermöglichen, sind objektiv-normativ auszulegen. Es ist nicht statthaft, Absenkungsbeschlüsse für eine unbestimmte Vielzahl von Beschlüssen zu einem Themenbereich (hier Fertigstellung eines steckengebliebenen Baus) zu fassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1596
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintragung der Vollstreckungsunterwerfung durch ermächtigten Erwerber

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2025 - 5 W 16/25

1. Die Unterwerfungserklärung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800 ZPO ist eine ausschließlich auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete prozessuale Erklärung.

2. Auf die Erklärung finden die §§ 180 ff. BGB entsprechende Anwendung. Die Unterwerfungserklärung kann von einem Nicht-Eigentümer abgegeben wird, wenn dieser ordnungsgemäß seitens des Eigentümers bevollmächtigt ist oder ermächtigt worden ist, die Erklärung im eigenen Namen abzugeben.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 30. September

IBRRS 2025, 2530
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Keine Wiegescheine, keine Vergütung?

OLG Köln, Urteil vom 17.09.2025 - 11 U 70/23

1. Die vertraglich vereinbarte Vorlage von Wiegescheinen zur Abrechnung eines beauftragten Erdaushubs stellt regelmäßig keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung dar, sondern dient lediglich dem Nachweis der Vergütung.*)

2. Kann der klagende Werkunternehmer zwar keine Wiegescheine vorlegen, die berechneten Mengen aber anderweitig darlegen und beweisen, ist er hiermit nicht von vorneherein ausgeschlossen. Es reicht aus, Tatsachen vorzutragen, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnen, gegebenenfalls mithilfe eines Sachverständigen den Mindestaufwand des Auftragnehmers zu schätzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2509
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Personal nicht benannt: Angebot unvollständig!

VK Bund, Beschluss vom 07.02.2025 - VK 1-116/24

1. Ein Angebot, in dem aufforderungswidrig nicht alle für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen namentlich benannt und für diese zudem nicht die geforderten "Profile" (u.a. mit Angaben zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung) vorgelegt werden, ist unvollständig und deshalb auszuschließen. Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, das entsprechende Kriterien mit null Punkten zu bewerten und auf diese Weise auf den Angebotsausschluss verzichten.

2. Zudem kommt ein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen in Betracht, wenn "das im Angebot benannte Personal [...] für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen" ist und der Bieter dementgegen Personen benannt hat, die nicht bei ihm beschäftigt sind und bei denen mangels entsprechender Vorgespräche auch nicht feststeht, ob diese zumindest zukünftig bei beim Bieter arbeiten werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2510
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann dürfen die Eigentümer einen Antrag ablehnen?

AG Würzburg, Urteil vom 13.02.2025 - 30 C 1158/24 WEG

1. Wenn die Wohnungseigentümer den Antrag auf freiwillige Begleichung von streitigen Schadensersatzansprüchen durch Negativbeschluss ablehnen, so ist dies nur dann zu beanstanden, wenn das Ermessen der Eigentümer bereits auf null reduziert war, weil der Anspruch evident und ohne jeden Zweifel begründet war.*)

2. Ein Beschlussersetzungsantrag ist bereits unzulässig, wenn der Anspruchsteller - auch ohne weitere Vorbefassung der Eigentümerversammlung - eine zulässige Leistungsklage/Zahlungsklage erheben konnte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1283
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grunddienstbarkeit (Bebauungsverbot) erlischt nach Aufhebung des Bebauungsplans!

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2024 - 8 U 213/23

1. Sich ändernde bauplanungsrechtliche Umstände können zum Zweckentfall und damit zum Erlöschen eines Bebauungsverbots führen.

2. Die baurechtliche Zweckbindung einer Grunddienstbarkeit muss sich nicht aus der Eintragungsbewilligung oder dem Grundbucheintrag ergeben.

3. Dem Verpflichteten einer Grunddienstbarkeit obliegt im Prozess auf Löschung der Dienstbarkeit wegen Zweckentfalls die Beweislast.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1058
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweiliger Vollstreckungsschutz wegen Härte: Langjährige kranke Mieterin schlägt vierköpfige Familie beim Eigenbedarf

BGH, Beschluss vom 08.04.2025 - VIII ZR 17/25

1. Auch wenn der Vermieter durch das vorläufige Verbleiben des sich auf eine alters- und gesundheitsbedingten Härte berufenden Mieters in der wegen Eigenbedarfs gekündigten Wohnung gleichfalls nicht unerhebliche Nachteile zu vergegenwärtigen hat, indem die privilegierte Bedarfsperson - Tochter - mit ihrer vierköpfigen Familie weiterhin auf 40 m² wohnen bleiben muss, statt auf 100 m², ist im vollstreckungsbedingten Verlust der Mietwohnung ein unwiederbringlicher Nachteil zu sehen, vor dem der Mieter einstweilen, d.h. bis zur Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde, zu schützen ist.

2. Der wegen Eigenbedarfs gekündigte Mieter kann sich grundsätzlich nur dann darauf berufen, dass die Zwangsvollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringe, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat.




Online seit 29. September

IBRRS 2025, 1031
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Abrechnungsverhältnis entsteht mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist!

OLG München, Beschluss vom 25.07.2023 - 28 U 1226/23 Bau

1. Der Unternehmer muss, bevor er einem Besteller ein Angebot macht, die Umsetzbarkeit des Projekts prüfen und vorhandene Pläne und Unterlagen hierbei kritisch würdigen.

2. Führen Planungsänderungen zu Planungsmängeln und erkennt der Unternehmer dies, muss er darauf hinweisen.

3. Ein Abrechnungsverhältnis kann mit fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Mängelbeseitigungsfrist entstehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2433
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Entlastung vor Rechenschaftslegung

AG Spandau, Urteil vom 01.07.2025 - 19 C 47/24 WEG

1. Ein Beschluss, wonach der Verwaltung Entlastung erteilt werden soll, bevor die Verwaltung die Abrechnung für den maßgeblichen Zeitraum vorgelegt hat, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

2. Wird den Eigentümern nicht aufgezeigt, mit welchen finanziellen Konsequenzen zwei unterschiedliche Berechnungsalternativen verbunden sind, ist ein Beschluss rechtswidrig.

3. Soll die Erneuerung eines Warmwasserspeichers beschlossen werden, weil eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei, so ist die alleinigen Informationen, dass der Speicher schon sehr alt wäre, keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.

4. Ein Beschluss, wonach bei Einsichtnahme in Unterlagen und Belege der jeweilige Eigentümer die Kosten zu tragen habe, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2531
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mangel nicht hinreichend beschrieben: Streitverkündung hemmt Verjährung nicht!

OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.2025 - 11 U 118/23

Eine Streitverkündungsschrift zur Sicherung des Gesamtschuldnerregresses eines wegen eines Mangels in Anspruch genommenen Unternehmers, die keine konkreten Ausführungen zu dem Mangel enthält, der dem Streitverkündeten vorgeworfen wird, entspricht nicht den Anforderungen des § 73 ZPO zur Angabe des Grundes der Streitverkündung und ist nicht geeignet, die Verjährung zu hemmen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 26. September

IBRRS 2025, 2485
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung!

LG Berlin II, Urteil vom 26.06.2025 - 12 O 74/22

1. Für die Darlegung eines vertraglichen Mehrvergütungsanspruchs wegen Bauzeitverzögerung bedarf es grundsätzlich einer konkreten, bauablaufbezogenen Darstellung.

2. Der Architekt trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm geltend gemachten verzögernden Umstände nicht von ihm zu vertreten sind. Macht der Auftraggeber (andere) verzögernde Umstände geltend, ist er darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass diese vom Architekten zu vertreten sind.

3. Mehraufwendungen sind diejenigen Kosten, die etwa in Form von Personalkosten und allgemeinen Geschäftskosten im Verlängerungszeitraum anfallen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2493
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Keine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Beschaffungsbedarfs!

VK Thüringen, Beschluss vom 24.04.2025 - 5090-250-4003-500

1. Methodisch setzt die Schätzung des Auftragswerts eine ernsthafte, realistische, vollständige und objektive Prognose voraus, die sich an den Marktgegebenheiten orientiert.

2. Es ist zwar eine grundsätzlich zulässige Ausgangsüberlegung, bei der Schätzung des Auftragswerts zunächst den bisherigen Auftrag heranzuziehen und diesen als Basis für die Beurteilung, welches Volumen der nunmehr konzipierte Auftrag erreichen könnte, zu nutzen. Jedoch dürfen Altverträge nicht der einzige Anhaltspunkt dafür sein, ob im aktuellen Fall der Schwellenwert erreicht bzw. nicht erreicht wird.

3. Interimsaufträge, die selbstständig neben dem Hauptvertrag stehen, sind im Hinblick auf das im Rahmen der Schätzung des Auftragswerts zu beachtende Umgehungsverbot zu addieren, soweit der einheitliche (Interims-)Beschaffungsbedarf in der Absicht, die Anwendung des Kartellvergaberechts zu umgehen, künstlich aufgespalten wird, sei es durch mehrere Interimsaufträge, sei es durch eine Kombination aus Vertragsverlängerungen und (neuen) Interimsaufträgen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2434
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Alternativangebote doch erforderlich?

AG Charlottenburg, Urteil vom 17.06.2025 - 74 C 5002/24

1. Die Einholung mehrerer Angebote ist regelmäßig erforderlich, um die Angemessenheit der Honorarvorstellung des jeweiligen Leistungsanbieters überprüfen zu können.

2. Der einzelne Wohnungseigentümer muss die Möglichkeit erhalten, vor der Eigentümerversammlung von den Angeboten Kenntnis zu nehmen und eigene Vorschläge einbringen zu können.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 25. September

IBRRS 2025, 2215
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Aufforderung zur „sofortigen" Zahlung ist wirksame Fristsetzung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.05.2023 - 6 U 552/22

1. Zu den gegenseitigen Verträgen, von denen im Falle der Nichtleistung zurückgetreten werden kann, können grundsätzlich auch Vergleiche gehören, wenn die daraus folgenden Pflichten beider Parteien im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

2. Grundsätzlich kann eine wirksame Fristsetzung zur Erfüllung einer Zahlungspflicht auch durch Aufforderung zur "sofortigen" Zahlung erfolgen, solange der Gläubiger seinem Schuldner deutlich macht, ihm stehe nur noch ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung.

3. Trotz Zuvielforderung ist kann eine Fristsetzung unter zwei Voraussetzungen wirksam sein: Es muss angenommen werden können, dass der Schuldner auch der Aufforderung zur richtigen Leistung nicht entsprochen hätte und dass der Gläubiger die richtige Leistung als Erfüllung angenommen haben würde, statt sie als Teilleistung zurückzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2431
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterzeichnen „fremder“ Entwürfe ist Berufspflichtenverstoß!

VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2025 - 36 K 984/25

Kammermitglieder dürfen nur solche Entwürfe und Bauvorlagen (hier: Standsicherheitsnachweis) mit ihrer Unterschrift versehen, die von ihnen selbst oder unter ihrer Leitung gefertigt wurden. Ein bloßes Prüfen genügt dem nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2492
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Auftraggeber muss gleichwertige Gütezeichen zulassen!

VK Westfalen, Beschluss vom 11.06.2025 - VK 1-20/25

1. Ausgehend vom Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage eines Gütezeichens verlangen. Verlangt der öffentliche Auftraggeber ein bestimmtes Gütezeichen (hier: VDI 4089), muss er den Nachweis über ein gleichwertiges Gütezeichen akzeptieren.

3. Damit Bieter erkennen können, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei dem Nachweis ankommt und damit dieser einen Prüfungsmaßstab für die Vergleichbarkeit hat, muss der Auftraggeber deutlich machen, welche Aspekte für ihn maßgeblich sind, und etwa durch Festlegung konkreter Vorgaben zu erkennen geben, welche Mindestanforderungen der Bieter belegen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2457
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Überhöhte Miete macht Vermieter schadensersatzpflichtig

LG Berlin II, Urteil vom 17.07.2025 - 64 S 15/24

1. Der Abschluss eines Mietvertrags mit einer gem. §§ 556d ff. BGB unzulässig überhöhten Miete stellt bereits für sich genommen eine schuldhafte Pflichtverletzung der Vermieterin gem. § 280 Abs. 1 BGB dar, die ihre Schadensersatzpflicht für notwendige Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung begründet (Anschluss BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19, Rz. 116, IMRRS 2020, 0676 = BGHZ 225, 352 ff.).*)

2. Innerhalb des seit dem 01.10.2021 geltenden Gebührenrahmens von 0,5 bis höchstens 1,3 für auf unbestrittene Forderungen bezogene Inkassodienstleistungen kann sich der Ansatz der Höchstgebühr als angemessen darstellen, wenn das Inkassounternehmen Mieterinteressen im Bereich der "Mietpreisbremse" nach §§ 556d ff. BGB verfolgt. Dieses Metier stellt sich - in Relation zum gesamten Spektrum typischer Inkassodienstleistungen - als besonders schwierig dar. Soweit die Inkassodienstleistungen automatisiert erbracht werden, spricht dies nicht entscheidend für den Ansatz einer geringeren Gebühr; denn die dazu genutzten Algorithmen und Plattformen wurden aufwändig entwickelt und bedürfen ständiger Pflege (Anschluss/Fortführung LG Berlin II, Urteil vom 26.02.2025 - 64 S 189/23, IMRRS 2025, 0532).*)

3. Der Gesetzgeber hat mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 klargestellt, dass der Streitwert einer auf Feststellung einer Mietüberhöhung gerichteten Klage nach dem Jahresinteresse zu bemessen ist (Anschluss/Fortführung LG Berlin II, Urteil vom 26.02.2025 - 64 S 189/23, IMRRS 2025, 0532)*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 24. September

IBRRS 2025, 2466
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Bauarbeiter sind trotz Gewerbeanmeldung abhängig beschäftigt!

LSG Hessen, Urteil vom 20.02.2025 - L 8 BA 62/22

1. Bauarbeiter, die auf Baustellen mit einfachen Arbeiten beschäftigt werden, hierfür einen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte.*)

2. Die Anmeldung eines eigenen Gewerbes widerspricht dem nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2465
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unvollständige Versicherungsbestätigung führt zum Ausschluss!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2025 - 15 Verg 12/25

1. Legt der Bieter Erklärungen und Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vor, führt dies zum Ausschluss. Wird die Frist nicht eingehalten, besteht kein Anspruch auf nochmalige Nachforderung.

2. Ein Mittel zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist die Existenz einer Haftpflichtversicherung. Diese kann entweder durch einen Versicherungsschein bzw. einen aktuellen Nachtrag oder durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, aus der sich ergibt, welche Risiken abgesichert und welche Deckungssummen vereinbart sind (hier: aufforderungswidrig unterbliebe Angabe der Deckungssumme für Umweltschäden).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2324
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Private PV-Anlage beeinträchtigt keine öffentlichen Belange!

VG Schleswig, Urteil vom 17.07.2025 - 8 A 134/23

1. Entscheidend tritt bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der öffentlichen Belange folgendes hinzu: Es ist § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu beachten. Danach liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Diese Norm stellt keinen bloßen Programmsatz auf, sondern ist von der Exekutive bei Abwägungsbelangen und bei nach Landesrecht durchzuführenden Entscheidungen anderer Art zu beachten (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 25.06.2025 - 2 A 21/23). Für die Beurteilung der Wesensfremdheit der Photovoltaikanlage ist deswegen mit einzustellen, dass die erneuerbaren Energien insgesamt eine besondere Bedeutung haben und jede Art ihren Anteil an der angestrebten Treibhausneutralität hat, so dass bodenrechtlich jede Anlage für Solarenergiegewinnung gleich zu behandeln ist und ein gleicher Nutzungszweck zu unterstellen ist.*)

2. Auf Seite des Ermessens muss ebenfalls und insbesondere § 2 EEG herangezogen werden, welcher ein überwiegendes Interesse am Verbleib der Anlage begründet, selbst wenn öffentliche Belange beeinträchtigt sein sollten. Zwar ergibt sich auch unter Anwendung von § 2 EEG kein absoluter Vorrang des öffentlichen Interesses an Solaranlagen vor anderen privaten oder öffentlichen Belangen. Die Regelung enthält jedoch eine gesetzliche Gewichtung im Sinne eines relativen Gewichtungsvorrangs , welcher im Regelfall ein überwiegendes Interesse an der Nutzung von Solarenergie begründet, während in atypischen Situationen die Belange zurückzustehen haben. Dieses besondere öffentliche Interesse an der solaren Energiegewinnung hat der Beklagte in der Ermessensausübung nicht ausreichend beachtet und insofern sein Ermessen defizitär ausgeübt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2456
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Anspruch auf Verlängerung der festen Mietvertragslaufzeit trotz Corona

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2025 - 10 U 78/25

1. Ein gewerblicher Mieter, dessen Betrieb wegen hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt war, kann grundsätzlich nicht nach § 313 BGB verlangen, dass der mit einer festen Laufzeit abgeschlossene Mietvertrag dahin angepasst wird, dass die Laufzeit des Vertrags verlängert wird.*)

2. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Mieter detailliert darlegt, welche konkreten pandemie-bedingten Nachteile ihm entstanden sind und dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2008
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann ist Hühner- und Bienenhaltung im städtischen Wohngebiet erlaubt?

LG Köln, Urteil vom 21.05.2025 - 13 S 202/23

1. Bienenhaltung kann ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, wenn es zu einer Anwesenheit zahlreicher Bienen sowie zu Ausscheidungen derselben bzw. das Versterben vieler Bienen auf dem Grundstück kommt. Der Anspruchsgegner muss nachweisen, dass diese Immissionen die Benutzung des Grundstücks des Anspruchstellers nicht oder nur unwesentlich behindern.

2. Eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2461
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Muss das Gericht auf drohende Fristversäumnis hinweisen?

BGH, Beschluss vom 06.08.2025 - XII ZB 103/25

1. Eine Fristversäumung ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte.

2. Ein Gericht ist nur unter besonderen Umständen gehalten, einer drohenden Fristversäumnis seitens der Beteiligten entgegenzuwirken. Es darf allerdings nicht sehenden Auges zuwarten, bis der Beteiligte Rechtsnachteile erleidet. Dabei ist es jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 23. September

IBRRS 2025, 2450
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Merkantiler Minderwert trotz technisch einwandfreier Mängelbeseitigung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2025 - 10 U 86/24

1. Ein merkantiler Minderwert kann trotz technisch einwandfreier Mängelbeseitigung vorliegen, wenn die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben und der tatsächlich erzielbare Erlös deshalb verringert ist.

2. Umstände, die Anlass für das Misstrauen potenzieller Käufer geben können, werden insbesondere bei Mängeln im Bereich der Hauskonstruktion - einschließlich des Daches - angenommen werden können, bei denen eine 100%-ige Überprüfung nicht möglich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2301
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Voyeure müssen zahlen!

AG Pankow, Urteil vom 11.06.2025 - 2 C 2/25

1. Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht. Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.

2. Eine Mietwohnung, in der die Mieterin durch eine versteckte Kamera im Badezimmer beim Duschen gefilmt wird, ist nicht für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet, weil durch die Aufnahmen der versteckten Kamera keinerlei Intim- und Privatsphäre der Mieterin mehr besteht.

3. Solche Filmaufnahmen berechtigen die Mieterin zur fristlosen Kündigung und der Vermieter hat ihr die Mietdifferenz einer teureren Ersatzwohnung zu ersetzen.

4. Sie hat auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld i.H.v. 2.000 Euro.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2142
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bei umfangreicher Sanierung sind Angebote vorab zu übersenden

LG München I, Urteil vom 27.08.2025 - 1 S 3380/25 WEG

1. Die Vergütung in den verschiedenen Angeboten lässt sich nicht immer direkt vergleichen, da zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden ist, in denen die Vergütung des Verwalters in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufgeteilt ist, und ein Angebotsvergleich daher nur unter Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vergütungsgestaltungen und dem Leistungsumfang der Angebote möglich ist. In der Eigentümerversammlung steht regelmäßig nicht genügend Zeit zur Verfügung, um sich sachgerecht mit den jeweiligen Angeboten zu befassen.

2. Eine Übersendung von Unterlagen zu einem vorgeschlagenen Beschluss ist erforderlich, wenn für die Beschlussfassung eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Unterlagen von wesentlicher Bedeutung ist.

3. Auf die Diskussion einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme kann sich der Wohnungseigentümer nur vorbereiten, wenn die Verwaltung ihm Unterlagen zur Verfügung stellt, und zwar die zur Diskussion stehenden Angebote oder eine Auswertung dieser Angebote.

4. Soll erstmals über eine Sonderumlage beschlossen werden, werden sich die Wohnungseigentümer ohne eine etwas ausführlichere Erläuterung zur Notwendigkeit der Umlage nicht sachgerecht vorbereiten können.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 22. September

IBRRS 2025, 2420
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Nicht belehrter Verbraucher erhält Bauleistungen über 56.000 Euro „gratis"!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2023 - 13 U 16/23

1. Der Annahme eines Außer-Geschäftsraum-Vertrags steht nicht entgegen, dass ein Treffen, bei dem die Vertragsunterzeichnung erfolgt, auf die Initiative des Verbrauchers zurückgeht und diesem zuvor bereits ein Angebot des Unternehmers zugegangen war, wenn der unterzeichnete Vertragstext nicht vollständig mit einem zuvor überlassenen Angebot übereinstimmt.

2. Sofern es sich nicht um einen Verbraucherbauvertrag handelt, steht dem Unternehmer, der den Verbraucher-Besteller nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hat, nach Widerruf kein Wertersatz zu.

3. Der Widerruf ist nur ausnahmsweise - unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers - rechtsmissbräuchlich, etwa bei arglistigem Verhalten des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer oder bei Vorliegen besonders gravierender Umstände (hier jeweils verneint).

4. Eine Rückgewährpflicht des Verbrauchers (in Natur) scheidet jedenfalls dann aus, wenn es sich - wie hier - um Bauleistungen handelt, die wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden sind. Sie scheidet aber auch dann aus, wenn die vom Unternehmer erbrachte Bauleistung, die vollständig wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Verbrauchers geworden ist, nicht "ohne Weiteres" bzw. "problemlos" abgebaut und entfernt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2438
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig? Keine prüfbare Bauvoranfrage!

OVG Sachsen, Urteil vom 26.06.2025 - 1 A 208/23

1. Ob sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB richtet, ist keine prüfbare Bauvoranfrage i.S.v. § 75 Satz 1 SächsBO, weil die Fragestellung auf die Erteilung einer bloßen Rechtsauskunft gerichtet ist und es ihr am erforderlichen Vorhabenbezug fehlt.*)

2. Die Frage, ob ein Vorhaben den sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Rahmen nach der Art der baulichen Nutzung einhält, ist nicht prüfbar i.S.v. § 75 Satz 1 SächsBO, weil diese Fragestellung sachliche Teile des Vorhabens ausklammert, ohne die eine verbindliche Beurteilung desselben nicht möglich ist (Fortführung von OVG Sachsen, Urteil vom 24.04.2025 - 1 A 106/21, IBRRS 2025, 2314).*)

3. Ein erstinstanzlich obsiegender Kläger kann seine Klage im Berufungsverfahren grundsätzlich nur im Wege der Anschlussberufung ändern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2377
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter ist an Vereinbarungen des Vor-Vermieters gebunden!

AG Hamburg, Urteil vom 05.04.2024 - 49 C 352/22

1. Der Vermieter kann dem Mieter nicht entgegenhalten, an einer Vereinbarung des Mieters mit dem Voreigentümer über einen bestimmten Minderungsbetrag nicht beteiligt gewesen zu sein.

2. Die Minderungshöhe bei einem defekten Fahrstuhl ist auch von der Lage der Wohnung des Mieters abhängig. Ein Mieter im 2. OG kann weniger mindern als ein Mieter aus dem 5. OG.

3. Eine einer Minderung widersprechende Verweigerung des Mieters der Mängelbeseitigung setzt voraus, dass die Mängelbeseitigung in einer duldungspflichtigen Art und Weise dem Mieter angeboten gewesen ist.

4. Erst mit Zugang der Abrechnung bei der Mieterseite wird ein Nachforderungsanspruch fällig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2454
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Digitale Belegeinsicht gilt nicht in der Gewerberaummiete!

OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2025 - 12 U 73/24

In Gewerberaummietverhältnissen müssen Mieter weiterhin die Originalbelege einsehen dürfen, eine digitale Kopie reicht nicht. § 556 Abs. 4 Satz 2 BGB, der regelt, dass der Vermieter die Belege auch elektronisch bereitstellen darf, betrifft unmittelbar nur die Wohnraummiete. Auf die gewerbliche Vermietung findet er keine entsprechende Anwendung - schon gar nicht rückwirkend.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 2316
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisnot im Mietrechtsprozess? IFG-Auskunft aus der Bauakte!

VG Bremen, Urteil vom 04.06.2025 - 4 K 948/24

1. Zur (beschränkten) Akteneinsicht in eine Bauakte nach dem BremIFG.*)

2. Aufzeichnungen, die eine Bauaufsicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erstellt oder erhält, sind amtliche Informationen.

3. Aus diesen Informationen können Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz verlangt werden.

Dokument öffnen Volltext