Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 20.05.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit heute
IBRRS 2025, 0993
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2024 - 22 U 33/24
1. Kündigt der Unternehmer die Mangelbeseitigung binnen eines bestimmten Zeitraums (hier: binnen zehn Tagen) an und hält er diese Frist nicht ein, kann er sich nicht darauf berufen, die Frist sei aus objektiver Sicht zu kurz bemessen.
2. Der Ablauf der zur Nachbesserung gesetzten Frist führt zur Entstehung des Vorschussanspruchs, womit die Nachbesserungsbefugnis des Unternehmers endet. Der Besteller kann zwar nach fruchtlosem Fristablauf die Nachbesserung durch den Unternehmer zulassen, er muss es jedoch nicht.

IBRRS 2025, 1341

BayObLG, Beschluss vom 07.05.2025 - Verg 8/24
1. Auch wenn dem Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen muss, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.
2. Bei der Überprüfung der Auswahlentscheidung können alle Tatsachen berücksichtigt werden, die in der Vergabedokumentation enthalten sind und der Auswahlentscheidung der Vergabestelle zugrunde liegen, auch soweit diese zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Zuschlagsprätendenten nicht offenbart werden dürfen.
3. Ein Bieter kann sich nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben.
4. Die Bewertung von Konzepten fällt in den Kernbereich der Tätigkeit der Vergabestelle, sodass es zur Rechtsverteidigung nicht ohne weiteres eines anwaltlichen Beistands bedarf.

Online seit gestern
IBRRS 2025, 1317
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.05.2025 - 1 Verg 1/25
1. Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 1 GWB sind nur die Gebietskörperschaften und nicht die für sie handelnden Behörden.
2. Wissensvorsprünge, die ein Bieter aus einer früheren Kooperation mit dem öffentlichen Auftraggeber hat, begründen grundsätzlich keinen auszugleichenden Wettbewerbsvorteil.
3. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt in Betracht, wenn der Wissensvorsprung auf den öffentlichen Auftraggeber selbst zurückzuführen ist, weil er ausschreibungsrelevante Daten nur einzelnen Bietern zur Verfügung stellt.
4. Gleiches gilt, wenn ein Bieter solche Daten in einem anderen Projekt für den öffentlichen Auftraggeber erstellt hat und dieser sie im exklusiven Zugriffsbereich dieses Bieters belässt, obwohl er selbst bereits über die Daten verfügt oder sie zumindest von dem betroffenen Bieter herausverlangen kann.

Online seit 20. Mai
IBRRS 2025, 1220
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2025 - 11 U 262/20
1. Der Auftragnehmer muss auf dem Auftraggeber unbekannte Risiken der Vorgaben und Vorleistungen hinweisen, soweit sie geeignet sind, die eigene Leistung zu gefährden. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers ist nicht auf rein handwerkliche Arbeiten beschränkt, sondern er muss auch "mitdenken".
2. Der Auftragnehmer wird von seiner Haftung für Mängel nur dann frei, wenn er den Auftraggeber rechtzeitig und ordnungsgemäß auf seine Bedenken hinweist.
3. Dem Auftraggeber ist ein Mitverschulden anzulasten, wenn er ihm bekannte konstruktionsbedingte Feuchtigkeitsschäden dem (hier: mit Malerarbeiten) beauftragten Auftragnehmer nicht mitteilt. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Vorschäden im Rahmen seiner Prüf- und Bedenkenhinweispflichten hätte erkennen können.

IBRRS 2025, 1292

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2024 - Verg 2/24
1. Hersteller- und Produktvorgaben sind nur dann durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
2. Eine sachliche Rechtfertigung für eine Produktvorgabe kann anzunehmen sein bei zu erwartenden Kompatibilitätsproblemen, die die Funktionalität in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen würden und einen unverhältnismäßigen Mehraufwand entstehen ließen (hier bejaht).
3. Es besteht keine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Durchführung einer umfassenden Markterkundung.
4. Einer Fachlosvergabe und damit der Prüfung des Vorliegens eines (wirtschaftlichen oder technischen) Rechtfertigungsgrundes für eine Gesamtlosvergabe bedarf es nur, wenn es sich überhaupt um getrennte Märkte handelt.

IBRRS 2025, 1323

AG Friedberg, Urteil vom 20.11.2024 - 2 C 380/24
1. Für die Bestimmung der Minderungshöhe ist allein die objektive Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit maßgeblich.
2. Die fehlende Funktion der Rollläden in einer EG-Wohnung stellt insbesondere nachts ein Sicherheitsrisiko dar und begründet deshalb ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der vollen Miete (hier: bis zur Reparatur).
3. Ist nach einem Wasserschaden aufgrund von Schimmel und Feuchtigkeit der Großteil der Wohnung nicht nutzbar, ist eine Minderungsquote von 60% angemessen.

IBRRS 2025, 1228

LG Lübeck, Urteil vom 26.07.2024 - 5 O 26/23
Lädt ein E-Bike-Händler einen Akku über Nacht im eingebauten Zustand auf und explodiert der Akku dabei, so hat der Händler als Mieter dem Vermieter den hierdurch entstandenen Schaden nach § 7 StVG zu ersetzen.

IBRRS 2025, 1327

BGH, Beschluss vom 08.05.2025 - V ZB 44/24
Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, wenn die Partei ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, die Wiedereinsetzung werde nicht beantragt, und daran nach einem Hinweis des Gerichts festhält.*)
