Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 09.05.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 27. Mai
IBRRS 2025, 1215
OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2024 - 11 W 9/24
Fiktive Sachverhalte können nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.*)

Online seit 26. Mai
IBRRS 2025, 1343
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2025 - 3 U 58/24
1. Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung.
2. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses setzt voraus, dass die Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die in ihm enthaltenen Angaben richtig sein können.
3. Das Gericht kann den Rechtsanwalt um die Vorlage des betreffenden beA-Nachrichtenjournals bitten. Kommt der Rechtsanwalt dieser Bitte ohne hinreichend rechtfertigende Gründe nicht nach, kann das Gericht aus der Weigerung des Anwalts nachteilige Schlüsse ziehen.
4. Zweifel am wahrheitsgemäßen Inhalt eines Empfangsbekenntnisses können sich aus dem bisherigen (hier: sorgfaltswidrigen) Umgang des Rechtsanwalts mit Empfangsbekenntnissen ergeben.

Online seit 22. Mai
IBRRS 2025, 1321
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2025 - 15 W 200/25
Die Verpflichtung, es zu unterlassen, das dienende Grundstück "kirchenunwürdig" zu nutzen, genügt als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auch dann nicht dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn der Begriff "kirchenunwürdige Nutzung" im Folgenden dahingehend präzisiert wird, dass darunter alle Nutzungen zu verstehen sind, die eine kirchenfeindliche Betätigung darstellen und gegen die katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet sind oder bestimmt bzw. geeignet sind, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen.*)

Online seit 20. Mai
IBRRS 2025, 1327
BGH, Beschluss vom 08.05.2025 - V ZB 44/24
Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, wenn die Partei ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, die Wiedereinsetzung werde nicht beantragt, und daran nach einem Hinweis des Gerichts festhält.*)

Online seit 15. Mai
IBRRS 2025, 1243
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2025 - 30 W 27/25
1. Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich eine Kostenregelung, in der die Baumbach'sche Kostenformel keine Berücksichtigung findet, so sind die außergerichtlichen Kosten eines Beklagten nur anhand der getroffenen Regelung im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig.*)
2. Nur wenn sich aus dem Vergleich selbst ergibt, dass die Parteien diese außergerichtlichen Kosten eigentlich unter Anwendung der Baumbach'schen Kostenformel verteilen wollten, besteht eine Lücke in der Kostengrundentscheidung, die durch Auslegung geschlossen werden kann.*)

Online seit 12. Mai
IBRRS 2025, 1209
OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.03.2025 - 3 W 10/25
Die Besorgnis der Befangenheit ist nicht gerechtfertigt, wenn der abgelehnte Richter die Zurückweisung des Antrags auf Durchführung einer Videoverhandlung gem. § 128a ZPO mit der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts begründet, weil es sich hierbei um sachliche Erwägungen handelt, die bei der Geeignetheit des Falles eine Rolle spielen.*)

Online seit 9. Mai
IBRRS 2025, 1244
BGH, Beschluss vom 16.04.2025 - VII ZR 126/23
In Fällen, in denen das mit der Berufung angefochtene Urteil durch einen Richter gefällt worden ist, der entgegen § 309 ZPO der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht beigewohnt hat, ist eine mündliche Verhandlung im Sinne von § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO geboten.*)
