Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 02.05.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 2. Mai
IBRRS 2025, 0997
KG, Urteil vom 26.07.2024 - 7 U 15/24
1. Die Höhe der Sicherheitsleistung nach § 709 Satz 1 ZPO für die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verurteilung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB ist anhand der schätzweisen Kosten der Sicherheitenstellung bezogen auf die voraussichtliche Dauer des Rechtsmittelverfahrens zu bestimmen.*)
2. Der danach denkbar erstattungsfähige Schaden bemisst sich somit anhand der Kosten der Stellung einer Bürgschaft (Avalzinsen, geschätzt mit 5 % der Sicherungssumme) für die typisierte Dauer eines Berufungsverfahrens (vorliegend, da es sich um überschaubare Sachverhalte handeln dürfte: 2 Jahre), d.h. geschätzt 10 % der Sicherungssumme.*)

IBRRS 2025, 1181

BGH, Urteil vom 10.04.2025 - III ZR 431/23
1. Der Tatrichter muss nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob bei der Schadensschätzung nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre.
2. Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten können auch in zweiter Instanz unter Bezugnahme auf ein Privatgutachten erhoben werden, wenn die Partei in erster Instanz nicht verpflichtet war, solche Einwendungen vorzubringen.
