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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2171; VPRRS 2014, 0478
Mit Beitrag
Vergabe
De-facto-Vergabe ja oder nein? Bieter trägt die Beweislast!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 15/14
1. Behauptet der Antragsteller, ein anderer Bieter führe ausschreibungspflichtige Aufträge für den Auftraggeber "auf Zuruf" aus, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
2. Bloße Vermutungen können keine Entscheidungsgrundlage in einem Vergabenachprüfungsverfahren sein. Hat der Antragsteller keine zuverlässigen Anhaltspunkte für eine unzulässige De-facto-Vergabe, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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