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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 5101; IMRRS 2013, 2322
Sachverständige
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Gutachter muss umstrittenen Sachverhalt nicht ermitteln!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2013 - 23 U 20/13
1. Bestellt ein Schiedsgericht im Namen der Parteien einen Sachverständigen, wird ein Vertrag des Sachverständigen mit allen Schiedsparteien begründet, und nicht nur mit der beweisbelasteten Partei. Daher können die Parteien nur einheitlich über die Minderung entscheiden.
2. Ist der für die Beantwortung der Beweisfrage zugrunde zu legende Sachverhalt umstritten, ist es nicht Sache des Sachverständigen, die Anknüpfungstatsachen zu ermitteln, sondern des Gerichts. Es stellt kein Mangel des Gutachtens dar, wenn der Gutachter umstrittene, vom Schiedsgericht nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen nicht berücksichtigt hat.
