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IBRRS 2013, 3563
Mit Beitrag
Bauvertrag
Abgrenzung zwischen Ausführungsanweisung und Bauentwurfsänderung?
OLG Naumburg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 U 161/12
1. Zur Abgrenzung zwischen einer Ausführungsanweisung i.S. von § 4 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B 2006 von einer den Vertrag abändernden Anordnung des Auftraggebers i.S. von § 1 Nr. 3 VOB/B 2006.*)
2. Ist das nachträgliche Verlangen des Auftraggebers nach Einhaltung einer verbindlichen Zwischenfrist (hier für die Inbetriebnahme eines Teils der Heizungsanlage) auch mit technischen Änderungen des ursprünglichen Bauentwurfs verbunden, so liegt darin eine Anordnung i.S. von § 1 Nr. 3 VOB/B 2006, die unter Abwesenden mit dem Zugang des schriftlichen Bauprotokolls, in dem sie niedergelegt wird, wirksam wird.*)
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