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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 2739
Öffentliches Baurecht
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Kein Rücksichtnahmegebot für illegale Bauten!
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.04.2013 - 3 M 183/12
Das Rücksichtnahmegebot greift nicht zugunsten eines Nachbarn ein, dessen bauliche Anlage baurechtlich illegal und nicht bestandsgeschützt ist. Selbst wenn etwas anderes gelten sollte, wenn eine nachträgliche Legalisierung möglich ist, muss dies im Rahmen der summarischen Überprüfung im Verfahren um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes offensichtlich sein. Grundsätzlich ist eine umfangreiche, auch die Örtlichkeit würdigende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit indes Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Bauordnungsbehörde oder der Nachbar die illegale Nutzung jahrelang geduldet haben.*)
