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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 1393; IMRRS 2013, 0827
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Steuerrecht
Ermittlung der üblichen Miete: Nur ausnahmsweie durch Gutachten!
BFH, Beschluss vom 29.01.2013 - II B 111/11
Die Ermittlung der üblichen Miete hat nur ausnahmsweise durch Sachverständigengutachten zu erfolgen, wenn eine Ableitung der üblichen Miete durch unmittelbaren Vergleich mit tatsächlich gezahlten Mieten für vergleichbare vermietete Objekte oder aus Mietspiegelmieten nicht möglich ist.
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