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IBRRS 2012, 1804; IMRRS 2012, 1323
Wohnungseigentum
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Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Erstellung von Jahresabrechnung ist vertretbare Handlung!
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12
1. Bei der Verurteilung eines Verwalters von Wohnungseigentum zur Erstellung von ordnungsgemäßen Jahresabrechnungen handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, so dass sich die Vollstreckung nach § 888 ZPO richtet.*)
2. Trotz der zwischenzeitlichen Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf einen neuen Verwalter unter Übergabe der Unterlagen ist die Erstellung der Jahresabrechnung für den alten Verwalter nicht unmöglich geworden, da er die erforderlichen Unterlagen vom neuen Verwalter vorübergehend herausverlangen kann.*)
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