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IBRRS 2012, 1783; IMRRS 2012, 1308
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Verwalter muss nicht Wissen eines Volljuristen haben!
LG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2011 - 11 T 302/11
Angesichts der umstrittenen Rechtslage zur Verkündung rechtswidriger Beschlüsse kann es jedenfalls nicht als grob fahrlässig im Sinne von § 49 Abs. 2 WEG angesehen werden, wenn der Wohnungseigentumsverwalter, der in der Versammlung laut Niederschrift mehrfach darauf hingewiesen hat, dass ein Antrag über eine bauliche Veränderung eines allstimmigen Beschlusses bedürfe, widrigenfalls er der Anfechtung unterliege, gleichwohl den später mit Mehrheit gefassten Beschluss als wirksam feststellt. Denn auch von einem professionellen Verwalter können nicht die Kenntnisse eines Volljuristen erwartet werden.
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