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IBRRS 2012, 1695; IMRRS 2012, 1244
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Betriebskostenabrechnung: Konkrete Einwendungen erforderlich!
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2012 - 9 S 506/11
Die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 S. 5 BGB kann der Wohnraummieter nur durch die Erhebung konkreter Einwendungen gegen die ihm durch den Vermieter mitgeteilte Betriebskostenabrechnung wahren. Es müssen konkrete Fehler der Abrechnung beanstandet werden, die Äußerung allgemeiner Bedenken ist unzureichend.
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