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IBRRS 2012, 0313
Bauvertrag
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Bauvertrag
Sonderplanung ist nur auf offenkundige Fehler hin zu überprüfen!
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2011 - 10 U 294/09
1. Ein lediglich bauausführendes Unternehmen muss in der Regel nicht über Spezialkenntnisse des jeweiligen Fachplaners verfügen.
2. Es gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Bauunternehmers, die Planung eines Sonderfachmanns auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn ein Planungsfehler dem Unternehmer "ins Auge springen" muss.
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