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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2011, 3344; IMRRS 2011, 2396
Gewerberaummiete
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Keine Heizung im August und September: Mangel!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2010 - 24 U 65/10
1. Es stellt einen erheblichen Mangel einer vermieteten Gaststätte dar, wenn sie in den Monaten August und September nicht ausreichend beheizt werden kann.*)
2. Der Vermieter kann ein etwaiges Recht, die Heizleistung wegen bestehender Mietrückstände zu verweigern, nicht nachträglich im Rechtsstreit erstmals mit Erfolg zu seiner Rechtfertigung geltend machen.*)
