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IBRRS 2010, 3356; IMRRS 2010, 2452
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Räumung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Räumungsklage
AG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 31 C 321/09
Kommen die Mieter mit der Räumung und Herausgabe der Wohnung an den Vermieter unstreitig in Verzug, erhebt der Vermieter hiernach dann (nach Ablauf einer weiteren Frist) eine Räumungs- und Herausgabeklausel und räumen die Mieter erst danach im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit des Verfahrens die Wohnung, haben die Mieter die Kosten des Rechtsstreits gem. § 269 III S. 3 ZPO zu tragen, wenn der Vermieter die Klage zurück nimmt.*)
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