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IBRRS 2010, 3369; IMRRS 2010, 2460
Immobilienmakler
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Immobilienmakler
Unklarheiten über Vertragsabschluss: Kein Provisionsanspruch!
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2010 - 10 O 44/06
1. Ein Maklervertrag kommt nicht zu Stande, wenn der Mietinteressent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wird.
2. Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrags trägt der Makler. Etwaige Unklarheiten gehen vollumfänglich zu seinen Lasten.
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