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IBRRS 2010, 3363; IMRRS 2010, 2458
Prozessuales
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Prozessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2010 - 23 W 42/10
1. Auch die Kosten eines Privatgutachtens zur Vorbereitung eines selbständigen Beweisverfahrens sind - jedenfalls ausnahmsweise - kostenfestsetzungsfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der spätere Verfahrensgegner einen Mangel bestreitet.
2. Hieran ändert es auch nichts, wenn das Gutachten in Einzelheiten falsch ist.
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