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IBRRS 2010, 3222
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Aufhebungsantrag trotz Antrag auf Vollstreckbarerklärung zulässig
OLG München, Beschluss vom 27.07.2010 - 34 Sch 17/10
1. Ein Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs nach § 1059 Abs. 2 ZPO ist auch dann zulässig, wenn die aus dem Schiedsspruch begünstigte Partei die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs beantragt hat, solange der Antrag auf Vollstreckbarerklärung einseitig zurückgenommen werden kann.
2. Das Verfahren über die Aufhebung des Schiedsspruchs ist analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung auszusetzen.
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