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IBRRS 2010, 3167; IMRRS 2010, 2310
Bauvertrag
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Bauvertrag
Bauhandwerkssicherungshypothek - Glaubhaftmachung durch Prüfvermerk?
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2009 - 4 W 36/09
1. Die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Wege der Einstweiligen Verfügung setzt voraus, dass auch die Höhe des Werklohns glaubhaft gemacht wird.*)
2. Sind Preise und Mengen der Leistungen des Unternehmers streitig, so kann unter Umständen zur Glaubhaftmachung der Rechnungshöhe ein Prüfvermerk ausreichen, den der Architekt des Bestellers auf der Rechnung angebracht hat.*)
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