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IBRRS 2010, 3217; IMRRS 2010, 2350; VPRRS 2010, 0273
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Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Beigeladenen notwendig?
OLG Dresden, Beschluss vom 27.07.2010 - WVerg 7/10
1. Die Erstattung der Anwaltskosten eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren setzt voraus, dass die Vergabekammer diese der unterlegenen Partei aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB auferlegt hat und die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Beigeladenen zur effektiven Rechtsverfolgung notwendig war.
2. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beigeladenen ist grundsätzlich notwendig. Ausnahmen bestehen nur bei offensichtlich einfach gelagerten Sachverhalten oder falls der Beigeladene über eine vergaberechtlich geschulte Rechtsabteilung verfügt.
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