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IBRRS 2010, 3176; IMRRS 2010, 2316
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Haftungsrisiko des Mieters bei Einrichtungsübernahme vom Vormieter!
AG Cham, Urteil vom 05.03.2010 - 8 C 647/08
1. Bei einem Übergabeprotokoll, das sich nicht mit allgemeinen Feststellungen begnügt, ist eine detaillierte Beschreibung von Schäden zu erwarten, wenn diese bei Mietbeginn vorliegen.
2. Es kann dahingestellt bleiben, ob ein detailliertes Übergabeprotokoll Einwendungen des Mieters ausschließt oder nur zu einer Beweislastumkehr führt.
3. Hat der Mieter Einrichtungen durch Vereinbarung mit dem Vormieter übernommen, so muss er sich gegenüber dem Vermieter so behandeln lassen, als habe er diese selbst installiert. Der Mieter haftet für dadurch bedingte Schäden am Boden.




