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IBRRS 2007, 4341; IMRRS 2007, 2050
Leasing und Erbbaurecht
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
OVG Hamburg, Urteil vom 25.05.2007 - 1 Bf 383/05
1. Die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 7. Dezember 1971 ist in Hamburg weiter gültig. Der Mieter einer von ihm für eine Zahnarztpraxis genutzten Wohnung kann im Wege einer Auflage zu der von ihm beantragten Zweckentfremdungsgenehmigung zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet werden.*)
2. Zur Höhe der Ausgleichszahlung.*)
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